Wikingerzeit Bronze Dekoriertes Armband - 63 mm (Ohne mindestpreis)






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Bronzen dekorierter Armreif aus der Wikingerzeit, ca. 8. bis 10. Jahrhundert n. Chr., in hervorragendem Zustand, Maße 63 mm Höhe, 11 mm Breite, 45 mm Tiefe; 2026 in London, Vereinigtes Königreich, aus einer privaten europäischen Sammlung erworben.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein exzellent erhaltenes Antik-Bronze-Armband aus der Wikingerzeit, mit sehr schöner Verzierung (siehe Fotos) und auf etwa 8. bis 10. Jh. n. Chr. datiert.
Objekt 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' erworben, als Teil einer privaten europäischen Sammlung, datiert auf die Zeit vor den 1990er-Jahren.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Herkunftsnachweis von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie eine Ausfuhrlizenz, falls erforderlich, organisiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als ein paar Tage dauert.
Etwaige Lose, die zusätzlichen Gebühren bei der Zollstelle im Bestimmungsland unterliegen, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seiner Zollstelle in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei einer längeren Bearbeitungsdauer.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seiner Zollstelle in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Ein exzellent erhaltenes Antik-Bronze-Armband aus der Wikingerzeit, mit sehr schöner Verzierung (siehe Fotos) und auf etwa 8. bis 10. Jh. n. Chr. datiert.
Objekt 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' erworben, als Teil einer privaten europäischen Sammlung, datiert auf die Zeit vor den 1990er-Jahren.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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