Römisches Reich Terracotta Öllampe - 83 mm (Ohne mindestpreis)






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Antike römische Terrakotta-Öllampe aus dem 1. Jahrhundert n. Chr., 83 mm hoch, 69 mm tief und 20 mm breit, guter Zustand, Original-/offizielle Echtheit, Erwerb 2026 im Vereinigten Königreich von ‚AA‘ als Teil einer privaten europäischen Sammlung.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine gut erhaltene antike römische Terrakotta-Öllampe, dating to etwa dem 1. Jh. n. Chr.
Objekt 2026 in London, Großbritannien von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, datiert auf die Zeit vor den 1990er-Jahren.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe gesehen von Catawiki.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie eine Exportlizenz, falls notwendig, organisiert werden und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Alle Lose, die zusätzlichen Gebühren beim Zoll im Bestimmungsland ausgesetzt sind, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei längeren Prüfprozessen mit Verzögerungen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eine gut erhaltene antike römische Terrakotta-Öllampe, dating to etwa dem 1. Jh. n. Chr.
Objekt 2026 in London, Großbritannien von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, datiert auf die Zeit vor den 1990er-Jahren.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe gesehen von Catawiki.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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