Altchinesisch - Bi-Scheibe aus Celadon-Jade - Han-Dynastie (207 v. Chr. – 220 n. Chr.)






Leitete das Ifergan Collection Museum, spezialisiert auf phönizische Archäologie.
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Bi-Scheibe aus Celadonjade der Han-Dynastie (207 v. Chr.–220 n. Chr.), translucent Celadonjade mit Adern, Durchmesser 5,4 cm, Dicke 0,6 cm, sehr guter Zustand mit kleinen Absplitterungen.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Bi-Scheibe aus Celadonjade.
Elegante Bi-Scheibe aus Jade, fein geschnitzt, jede Seite leicht gewölbt, die Dicke verjüngt sich zum Ende hin.
Durchscheinende Celadonjade, mit einigen Adern.
China, Han-Dynastie (207 v. Chr. – 220 n. Chr.)
Maße: Ø 5,4 cm – Dicke 0,6 cm
Sehr guter Erhaltungszustand, kleine Absplitterungen
Provenienz: Deutschland, Galerie K.F.D.
Früher: Deutsche Privatsammlung
Der Verkäufer kann nachweisen, dass der Losbestand rechtmäßig erworben wurde; Provenienzangabe von Catawiki gesehen.
Wichtige Information: Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, diesen Los zu verkaufen/exportieren.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass die notwendigen Genehmigungen, wie eine Exportlizenz, organisiert werden. (Reisepass für kulturelle Objekte)
Der Verkäufer wird den Käufer über seinen Status informieren, falls dies mehr als wenige Tage dauert.
Alle Gegenstände des Verkäufers werden versendet mit einer Versicherung in Höhe des Kaufpreises und gehen mit einem beschreibenden, illustrierten Dokument, das die Provenienz angibt.
Der Verkäufer stellt sich vor
Bi-Scheibe aus Celadonjade.
Elegante Bi-Scheibe aus Jade, fein geschnitzt, jede Seite leicht gewölbt, die Dicke verjüngt sich zum Ende hin.
Durchscheinende Celadonjade, mit einigen Adern.
China, Han-Dynastie (207 v. Chr. – 220 n. Chr.)
Maße: Ø 5,4 cm – Dicke 0,6 cm
Sehr guter Erhaltungszustand, kleine Absplitterungen
Provenienz: Deutschland, Galerie K.F.D.
Früher: Deutsche Privatsammlung
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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