Altchinesisch Gürtelschnalle aus Celadon-Jade – Qing-Dynastie (1644–1911)






Leitete das Ifergan Collection Museum, spezialisiert auf phönizische Archäologie.
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Jade Celadon Gürtelklemme der Qing-Dynastie (1644–1911), aus dem 19. Jahrhundert, in gutem Zustand, Nephritjade mit durchsichtigem Celadon, Maße 8,6 × 3,6 cm, Herkunft Niederlande, 2020 erworben.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Kleidungsschließe aus jade Celadon der Qing-Dynastie,
Fein gearbeitetes Jade-Befestigungselement für Kleidung in schlichter Form.
Nephrit-Jade in durchscheinendem Celadon-Ton.
Der Stein ist gut poliert, hat einen Celadon-Ton mit milchigen Einschlusszonen.
China, Qing-Dynastie (1644–1911)
Maße: Länge 8,6 cm × Breite 3,6 cm – Zustand: einwandfrei
Provenienz: Niederlande, Studie D.Z.N.
Der Verkäufer kann nachweisen, dass der Posten rechtmäßig erworben wurde; Provenienzerklärung von Catawiki wurde eingesehen.
Wichtige Information: Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, diesen Posten zu verkaufen/auszuschiffen.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass die erforderlichen Genehmigungen, wie eine Ausfuhrgenehmigung, organisiert werden. (Reisepass für kulturelle Objekte)
Der Verkäufer informiert den Käufer über seinen Status, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Alle Gegenstände des Verkäufers werden versichert versendet, entsprechend dem Kaufpreis und von einem bebilderten Beschreibungsdokument mit Angabe der Provenienz begleitet.
Der Verkäufer stellt sich vor
Kleidungsschließe aus jade Celadon der Qing-Dynastie,
Fein gearbeitetes Jade-Befestigungselement für Kleidung in schlichter Form.
Nephrit-Jade in durchscheinendem Celadon-Ton.
Der Stein ist gut poliert, hat einen Celadon-Ton mit milchigen Einschlusszonen.
China, Qing-Dynastie (1644–1911)
Maße: Länge 8,6 cm × Breite 3,6 cm – Zustand: einwandfrei
Provenienz: Niederlande, Studie D.Z.N.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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