Stamped Hopf - Geigenbogen - Deutschland (Ohne mindestpreis)





Zu den Favoriten hinzufügen, um bei Auktionsbeginn benachrichtigt zu werden.
Käuferschutz auf Catawiki
Ihre Zahlung wird von uns sicher verwahrt, bis Sie Ihr Objekt erhalten.Details ansehen
Trustpilot 4.4 | 131870 Bewertungen
Auf Trustpilot als hervorragend bewertet.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Guter alter deutscher Violinenbogen mit der Aufschrift HOPF.
Der runde Schaft ist von mittlerer Stärke und besteht aus goldenbraunem Holz.
Der Schaft ist gerade, keine Risse. Der Frosch ist Ebenholz mit Perlmuttauge, nickelmontiert.
Länge: 73,6 cm
Gewicht beträgt 55 g (ohne Haar)
Versand weltweit mit DHL, gut verpackt und versichert!
Geigen und Bögen, die als 'zertifiziert' oder 'attribuiert' beschrieben werden, enthalten Abbildungen ihrer Zertifikate und gelten daher als mit einer höheren Absicherung in Bezug auf Hersteller, Herkunft und Alter, als Instrumente, die lediglich als 'beschriftet' (Geigen) bzw. 'gestempelt' (Bögen) beschrieben werden; für Letztere geben wir keinerlei Garantie jeglicher Art.
Guter alter deutscher Violinenbogen mit der Aufschrift HOPF.
Der runde Schaft ist von mittlerer Stärke und besteht aus goldenbraunem Holz.
Der Schaft ist gerade, keine Risse. Der Frosch ist Ebenholz mit Perlmuttauge, nickelmontiert.
Länge: 73,6 cm
Gewicht beträgt 55 g (ohne Haar)
Versand weltweit mit DHL, gut verpackt und versichert!
Geigen und Bögen, die als 'zertifiziert' oder 'attribuiert' beschrieben werden, enthalten Abbildungen ihrer Zertifikate und gelten daher als mit einer höheren Absicherung in Bezug auf Hersteller, Herkunft und Alter, als Instrumente, die lediglich als 'beschriftet' (Geigen) bzw. 'gestempelt' (Bögen) beschrieben werden; für Letztere geben wir keinerlei Garantie jeglicher Art.
Details
Disclaimer
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.

