Koralle Koralle - Fungia sp (Ohne mindestpreis)

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Specimen Corail Fungia sp aus den Philippinen, Jahr 1950, ein einzelnes originales Exemplar mit 990 g Gewicht und 28 cm Durchmesser, guter Zustand.

KI-gestützte Zusammenfassung

Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung

Dieses Exemplar präsentiert eine besonders ästhetische und gut erhaltene radiale Struktur. Seine großzügigen Abmessungen von 28 cm und sein Gewicht nahe einem Kilogramm machen es zu einem dekorativen Stück von stattlicher Präsenz, geeignet für eine naturkundliche Sammlung oder ein Wunderkabinett.

Der Relief der Kalksepten ist bemerkenswert deutlich sichtbar und betont die natürliche Architektur der Koralle.

Herkunft: ehemalige Privatsammlung.

Epoche

20. Jahrhundert (etwa 1950–1990)

Dieses Exemplar präsentiert eine besonders ästhetische und gut erhaltene radiale Struktur. Seine großzügigen Abmessungen von 28 cm und sein Gewicht nahe einem Kilogramm machen es zu einem dekorativen Stück von stattlicher Präsenz, geeignet für eine naturkundliche Sammlung oder ein Wunderkabinett.

Der Relief der Kalksepten ist bemerkenswert deutlich sichtbar und betont die natürliche Architektur der Koralle.

Herkunft: ehemalige Privatsammlung.

Epoche

20. Jahrhundert (etwa 1950–1990)

Details

Epoche
1900-2000
Exemplar
Koralle
Wissenschaftlicher Name
Fungia sp
Anzahl der Objekte
1
Herkunftsland
Philippinen
CITES-konform
Nicht-CITES-Arten
Zustand
Guter Zustand
Jahr
1950
Gewicht
990 g
Authentizität
Original/offiziell
Verkauft von
FrankreichVerifiziert
67
Verkaufte Objekte
95,24 %
Privat

Disclaimer

Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.

Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.

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