Strauß Taxidermie-Ganzkörpermontage - Struthio camelus - 16 cm - 30 cm - 17 cm - Nicht-CITES-Arten - 1





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Taxidermie-Fu ß eines Straußes (Struthio camelus), Jahr 2000, Gewicht 3 kg, Abmessungen 16 × 30 × 17 cm, Herkunft Frankreich, in gutem Zustand und nicht CITES-relevant.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Seltene Straußenpfote (Struthio camelus) in der Taxidermie, die ihre beeindruckende Größe und einzigartige Morphologie zeigt. Ein authentisches Exemplar, das die Kraft und die Eleganz dieses ikonischen Vogels hervorhebt.
Eine originale Stücke für ein Kabinett der Kuriositäten, eine naturhistorische Sammlung oder eine charaktervolle Dekoration.
Seltene Straußenpfote (Struthio camelus) in der Taxidermie, die ihre beeindruckende Größe und einzigartige Morphologie zeigt. Ein authentisches Exemplar, das die Stärke und Eleganz dieses ikonischen Vogels hervorhebt.
Ein originales Stück für ein Kabinett der Kuriositäten, eine naturhistorische Sammlung oder eine markante Innenausstattung.
Seltene Straußenpfote (Struthio camelus) in der Taxidermie, die ihre beeindruckende Größe und einzigartige Morphologie zeigt. Ein authentisches Exemplar, das die Kraft und die Eleganz dieses ikonischen Vogels hervorhebt.
Eine originale Stücke für ein Kabinett der Kuriositäten, eine naturhistorische Sammlung oder eine charaktervolle Dekoration.
Seltene Straußenpfote (Struthio camelus) in der Taxidermie, die ihre beeindruckende Größe und einzigartige Morphologie zeigt. Ein authentisches Exemplar, das die Stärke und Eleganz dieses ikonischen Vogels hervorhebt.
Ein originales Stück für ein Kabinett der Kuriositäten, eine naturhistorische Sammlung oder eine markante Innenausstattung.
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Disclaimer
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.

