Dornach / Büsserach - Zwei Pergamenturkunden - 1590





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Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein außergewöhnlich anschauliches Zeugnis des dörflichen Lebens vor mehr als 430 Jahren: Die großformatige Pergamenturkunde von 1590 regelt bis ins Detail das Zusammenleben der Gemeinde Dornach und hat beide originalen Siegel in ihren hölzernen Schutzkapseln bewahrt. Ergänzt wird sie durch einen am selben Tag ausgestellten Schiedsspruch über den Grenz- und Weidestreit mit der Nachbargemeinde Büsserach.
Dornach / Büsserach (Kanton Solothurn). Zwei zusammengehörige Perga-menturkunden zur Gemeindeordnung sowie zur Beilegung eines Grenz- und Weidestreits. Dornach, 14. Juni 1590. Zwei großformatige deutsche Handschriften auf Pergament, jeweils mehrfach gefaltet.
1. Gemeindeordnung von Dornach, mit Regelungen zu Weiderechten, All-mende, Viehtrieb, Flurnutzung und zum dörflichen Zusammenleben. Mit zwei an Pergamentstreifen angehängten Wachssiegeln in originalen ge-drechselten Holzkapseln. 30 x 43 cm
2. Schiedsspruch zwischen Dornach und Büsserach über einen Grenz- und Weidestreit, mit Festlegung der Gemeindegrenzen und gegenseitigen Nut-zungsrechte. 26 x 34 cm
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Die beiden am 14. Juni 1590 ausgestellten Dokumente gehören inhaltlich unmittelbar zusammen. Sie entstanden vor dem Hintergrund von Streitigkeiten um Weiden, Wald, Viehtrieb und Gemeindegrenzen im Raum Dornach und Büsserach und dokumentieren den Versuch, sowohl die Verhältnisse innerhalb der Gemeinde als auch die Konflikte mit den Nachbarn dauerhaft rechtlich zu ordnen.
Die erste Urkunde regelt die inneren Verhältnisse der Gemeinde Dornach. Im Mittelpunkt stehen die gemeinschaftliche Nutzung von Weiden und Wald, der Viehtrieb, der Schutz der Felder und die Rechte und Pflichten der Gemeindemitglieder. Verstöße gegen die festgelegte Ordnung wurden mit Geldstrafen geahndet. Das Dokument zeigt damit sehr anschaulich, wie eng wirtschaftliche Nutzung, Gemeinderecht und die Sicherung des dörflichen Friedens miteinander verbunden waren.
Die zweite Urkunde führt unmittelbar über die Dorfgrenzen hinaus. Ein länger andauernder Streit zwischen Dornach und Büsserach um Weiderechte und Grenzverläufe wurde einer fünfköpfigen Schiedskommission vorgelegt. Die Schiedsrichter nahmen die umstrittenen Gebiete in Augenschein und bestimmten den Grenzverlauf anhand von Wasserläufen, Zäunen, gesetzten Grenzsteinen und weiteren Geländemarken. Gleichzeitig wurden die gegenseitigen Weiderechte verbindlich festgelegt.
Besonders interessant ist das Zusammenspiel beider Dokumente: Während der Schiedsspruch die äußeren Grenzen und Rechte gegenüber der Nachbargemeinde festlegte, regelte die Gemeindeordnung am selben Tag die Nutzung dieser Rechte innerhalb Dornachs. Die beiden Urkunden dokumentieren damit zwei Seiten desselben Vorgangs – Grenzziehung nach außen und Ordnung der Gemeinde nach innen.
Die herrschaftliche Absicherung erfolgte im Umfeld der solothurnischen Verwaltung der Herrschaft Dorneck. In den Dokumenten erscheinen unter anderem Caspar von Loubenberg sowie Alexander Straub, der als Untervogt der Herrschaft Dorneck genannt wird. Die beiden an der Gemeindeurkunde erhaltenen Wachssiegel in ihren gedrechselten Holzkapseln unterstreichen den Rechtscharakter und die außergewöhnlich anschauliche Überlieferung des Ensembles.
Ein geschlossenes frühneuzeitliches Urkundenensemble zur lokalen Rechts-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Kantons Solothurn.
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Beide Pergamenturkunden mit den ursprünglichen Faltungen und altersbedingten Flecken bzw. Anschmutzungen, insgesamt jedoch gut lesbar und substanziell erhalten. Bei der Gemeindeordnung beide Wachssiegel in sehr schöner Erhaltung, ebenso die beiden originalen gedrechselten Holzkapseln und Pergamentaufhängungen. Insgesamt ein bemerkenswert geschlossen erhaltenes Urkundenensemble aus dem ausgehenden 16. Jahrhundert.
Der Verkäufer stellt sich vor
Ein außergewöhnlich anschauliches Zeugnis des dörflichen Lebens vor mehr als 430 Jahren: Die großformatige Pergamenturkunde von 1590 regelt bis ins Detail das Zusammenleben der Gemeinde Dornach und hat beide originalen Siegel in ihren hölzernen Schutzkapseln bewahrt. Ergänzt wird sie durch einen am selben Tag ausgestellten Schiedsspruch über den Grenz- und Weidestreit mit der Nachbargemeinde Büsserach.
Dornach / Büsserach (Kanton Solothurn). Zwei zusammengehörige Perga-menturkunden zur Gemeindeordnung sowie zur Beilegung eines Grenz- und Weidestreits. Dornach, 14. Juni 1590. Zwei großformatige deutsche Handschriften auf Pergament, jeweils mehrfach gefaltet.
1. Gemeindeordnung von Dornach, mit Regelungen zu Weiderechten, All-mende, Viehtrieb, Flurnutzung und zum dörflichen Zusammenleben. Mit zwei an Pergamentstreifen angehängten Wachssiegeln in originalen ge-drechselten Holzkapseln. 30 x 43 cm
2. Schiedsspruch zwischen Dornach und Büsserach über einen Grenz- und Weidestreit, mit Festlegung der Gemeindegrenzen und gegenseitigen Nut-zungsrechte. 26 x 34 cm
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Die beiden am 14. Juni 1590 ausgestellten Dokumente gehören inhaltlich unmittelbar zusammen. Sie entstanden vor dem Hintergrund von Streitigkeiten um Weiden, Wald, Viehtrieb und Gemeindegrenzen im Raum Dornach und Büsserach und dokumentieren den Versuch, sowohl die Verhältnisse innerhalb der Gemeinde als auch die Konflikte mit den Nachbarn dauerhaft rechtlich zu ordnen.
Die erste Urkunde regelt die inneren Verhältnisse der Gemeinde Dornach. Im Mittelpunkt stehen die gemeinschaftliche Nutzung von Weiden und Wald, der Viehtrieb, der Schutz der Felder und die Rechte und Pflichten der Gemeindemitglieder. Verstöße gegen die festgelegte Ordnung wurden mit Geldstrafen geahndet. Das Dokument zeigt damit sehr anschaulich, wie eng wirtschaftliche Nutzung, Gemeinderecht und die Sicherung des dörflichen Friedens miteinander verbunden waren.
Die zweite Urkunde führt unmittelbar über die Dorfgrenzen hinaus. Ein länger andauernder Streit zwischen Dornach und Büsserach um Weiderechte und Grenzverläufe wurde einer fünfköpfigen Schiedskommission vorgelegt. Die Schiedsrichter nahmen die umstrittenen Gebiete in Augenschein und bestimmten den Grenzverlauf anhand von Wasserläufen, Zäunen, gesetzten Grenzsteinen und weiteren Geländemarken. Gleichzeitig wurden die gegenseitigen Weiderechte verbindlich festgelegt.
Besonders interessant ist das Zusammenspiel beider Dokumente: Während der Schiedsspruch die äußeren Grenzen und Rechte gegenüber der Nachbargemeinde festlegte, regelte die Gemeindeordnung am selben Tag die Nutzung dieser Rechte innerhalb Dornachs. Die beiden Urkunden dokumentieren damit zwei Seiten desselben Vorgangs – Grenzziehung nach außen und Ordnung der Gemeinde nach innen.
Die herrschaftliche Absicherung erfolgte im Umfeld der solothurnischen Verwaltung der Herrschaft Dorneck. In den Dokumenten erscheinen unter anderem Caspar von Loubenberg sowie Alexander Straub, der als Untervogt der Herrschaft Dorneck genannt wird. Die beiden an der Gemeindeurkunde erhaltenen Wachssiegel in ihren gedrechselten Holzkapseln unterstreichen den Rechtscharakter und die außergewöhnlich anschauliche Überlieferung des Ensembles.
Ein geschlossenes frühneuzeitliches Urkundenensemble zur lokalen Rechts-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Kantons Solothurn.
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Beide Pergamenturkunden mit den ursprünglichen Faltungen und altersbedingten Flecken bzw. Anschmutzungen, insgesamt jedoch gut lesbar und substanziell erhalten. Bei der Gemeindeordnung beide Wachssiegel in sehr schöner Erhaltung, ebenso die beiden originalen gedrechselten Holzkapseln und Pergamentaufhängungen. Insgesamt ein bemerkenswert geschlossen erhaltenes Urkundenensemble aus dem ausgehenden 16. Jahrhundert.

