Nymphalidae & Pieridae Taxidermie-Ganzkörpermontage - Nymphalidae & Pieridae - 20 cm - 13 cm - 13 cm - Nicht-CITES-Arten - 1






Beschäftigt sich seit der Kindheit mit Tierpräparation und war Händler.
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Ein Stillleben mit zwei tropischen Schmetterlingen, Exemplar Nymphalidae & Pieridae, wissenschaftlicher Name Nymphalidae & Pieridae.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein künstlerischens Stilleben mit zwei tropischen Schmetterlingen. Oben prangt ein Blattfalter (Kallima sp.) mit breiter orangefarbener Bandbreite und weißen subapikalen Flecken; unten strahlt das Großes Oranjetip (Hebomoia glaucippe) mit seiner leuchtend orangenen Flügelspitze auf einer reinweißen Basis. Zusammen bilden sie einen starken Farbkontrast zu den gedroogten Blumen auf dem Holzsockel.
Der Blattfalter gehört zur Familie Nymphalidae; das Oranjetip gehört zur Familie Pieridae. Das Exemplar ist sorgfältig präpariert und geeignet als dauerhafter Eyecatcher im Haushalt. Lagern Sie es trocken und fern von direkter Sonneneinstrahlung; staubfrei halten mit einer weichen Bürste oder Blasebalg.
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Ein künstlerischens Stilleben mit zwei tropischen Schmetterlingen. Oben prangt ein Blattfalter (Kallima sp.) mit breiter orangefarbener Bandbreite und weißen subapikalen Flecken; unten strahlt das Großes Oranjetip (Hebomoia glaucippe) mit seiner leuchtend orangenen Flügelspitze auf einer reinweißen Basis. Zusammen bilden sie einen starken Farbkontrast zu den gedroogten Blumen auf dem Holzsockel.
Der Blattfalter gehört zur Familie Nymphalidae; das Oranjetip gehört zur Familie Pieridae. Das Exemplar ist sorgfältig präpariert und geeignet als dauerhafter Eyecatcher im Haushalt. Lagern Sie es trocken und fern von direkter Sonneneinstrahlung; staubfrei halten mit einer weichen Bürste oder Blasebalg.
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Disclaimer
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.
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