Ständer - Holz, 8 verschiedene Displays, Beistelltische - China (Ohne mindestpreis)





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Acht verschiedene hölzerne Displaytafeln aus China, Datierung 2000–2010, unbenutzt, geeignet als Unterlagen/Ständer für Bonsai, Skulpturen, Vasen oder Statuen.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
8 verschiedene Holztischchen, Display, Stand für Bonsai, Figur, Vase, Skulptur
Nr 1 - 53 cm lang und 8 cm breit und ist 15,3 cm hoch.
Nr 2 - ist insgesamt 18,5 cm lang und 8 cm breit und 6 cm hoch.
Nr 3 - ist insgesamt 9 cm Durchmesser und 2,5 cm hoch.
Oberseite hat einen Durchmesser von 7,2 cm.
Nr 4 - ist 13 cm x 7 cm und 3,8 cm hoch.
Nr 5 - ist 8 cm lang und 4,3 cm breit und 2,3 cm hoch
Nr 6 - ist insgesamt 11,5 cm Durchmesser und 2,2 cm hoch.
Oberseite hat einen Durchmesser von 10 cm
Nr 7 - ist 9,7 cm lang und 5,8 cm breit und 2,7 cm hoch.
Nr 8 - ist insgesamt 6 cm Durchmesser und 2,5 cm hoch
Oberseite hat einen Durchmesser von 4,8 cm
Wird sorgfältig verpackt und per Einschreiben versendet.
8 verschiedene Holztischchen, Display, Stand für Bonsai, Figur, Vase, Skulptur
Nr 1 - 53 cm lang und 8 cm breit und ist 15,3 cm hoch.
Nr 2 - ist insgesamt 18,5 cm lang und 8 cm breit und 6 cm hoch.
Nr 3 - ist insgesamt 9 cm Durchmesser und 2,5 cm hoch.
Oberseite hat einen Durchmesser von 7,2 cm.
Nr 4 - ist 13 cm x 7 cm und 3,8 cm hoch.
Nr 5 - ist 8 cm lang und 4,3 cm breit und 2,3 cm hoch
Nr 6 - ist insgesamt 11,5 cm Durchmesser und 2,2 cm hoch.
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Nr 7 - ist 9,7 cm lang und 5,8 cm breit und 2,7 cm hoch.
Nr 8 - ist insgesamt 6 cm Durchmesser und 2,5 cm hoch
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Details
Disclaimer
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.

