Kopfschmuck - Jemen





Käuferschutz auf Catawiki
Ihre Zahlung wird von uns sicher verwahrt, bis Sie Ihr Objekt erhalten.Details ansehen
Trustpilot 4.4 | 128965 Bewertungen
Auf Trustpilot als hervorragend bewertet.
Jemen, späte 20. Jahrhunderts bestickter Teil eines Damenkopfschmucks, aus Seide und Baumwolle, 120 cm lang, 250 g, in gutem Zustand.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein bestickter Teil eines Damenkopfschmucks
Al-Mahwit-Gouvernorat, Jemen - Ende des 20. Jahrhunderts
Besteht aus zahlreichen schwarzen Schnüren, die durch Linien von Kettenstichen in Gelb und Rot zusammengehalten werden. Darüber hinaus sind diese Kettenstichlinien in miteinander verknüpfte geometrische Formen eingearbeitet.
Die Kopfbedeckungen werden mit dem Hauptverzierungsband über dem Kopf getragen, während die schlichten Schnüre am Rücken der Trägerin herabhängen.
Länge = 120 cm
Gewicht = 250 g
In gutem Zustand. Normale Spuren von Alterung und Nutzung.
Für einen guten Eindruck beachten Sie bitte alle Fotos sorgfältig.
Versicherter Versand.
Kann auch in Gent, Belgien abgeholt werden.
Ein bestickter Teil eines Damenkopfschmucks
Al-Mahwit-Gouvernorat, Jemen - Ende des 20. Jahrhunderts
Besteht aus zahlreichen schwarzen Schnüren, die durch Linien von Kettenstichen in Gelb und Rot zusammengehalten werden. Darüber hinaus sind diese Kettenstichlinien in miteinander verknüpfte geometrische Formen eingearbeitet.
Die Kopfbedeckungen werden mit dem Hauptverzierungsband über dem Kopf getragen, während die schlichten Schnüre am Rücken der Trägerin herabhängen.
Länge = 120 cm
Gewicht = 250 g
In gutem Zustand. Normale Spuren von Alterung und Nutzung.
Für einen guten Eindruck beachten Sie bitte alle Fotos sorgfältig.
Versicherter Versand.
Kann auch in Gent, Belgien abgeholt werden.
Details
Disclaimer
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.

