Ständer - Holz, 9 verschiedene Displays, kleine Tische - China (Ohne mindestpreis)





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Satz von 7 Holztischchen aus China, Zeitraum 2000–2010, neuwertiger Zustand, geeignet zur Präsentation kleiner Objekte wie Bonsai, Statuen, Vasen, Netsuke und Okimono.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
9 verschiedene Holztischchen, Displays, Stand für Bonsai, Bild, Vase, Skulptur, Netsuke, Okimono
Nr 1 – 53 cm lang und 7 cm breit und ist 15,5 cm hoch.
Nr 2 – ist insgesamt 16 cm lang und 7 cm breit und 6 cm hoch.
Nr 3 – ist insgesamt 16 cm lang und 7 cm breit und 10 cm hoch.
Nr 4 – ist 13 cm x 7 cm und 3,8 cm hoch.
Nr 5 und 6 – sind 23 cm lang und 4,5 cm breit und 5,3 cm hoch. Die Platte ist 4,5 x 4,5 cm
Nr 7 – ist 9,7 cm lang und 5,8 cm breit und 2,7 cm hoch.
Nr 8 – ist insgesamt 7 cm Durchmesser und 2,7 cm hoch. Die Oberseite hat einen Durchmesser von 5 cm
Nr 9 – ist insgesamt 11,5 cm Durchmesser und 2,4 cm hoch. Die Oberseite ist 10 cm Durchmesser
Wird gut verpackt und per Einschreiben versendet.
9 verschiedene Holztischchen, Displays, Stand für Bonsai, Bild, Vase, Skulptur, Netsuke, Okimono
Nr 1 – 53 cm lang und 7 cm breit und ist 15,5 cm hoch.
Nr 2 – ist insgesamt 16 cm lang und 7 cm breit und 6 cm hoch.
Nr 3 – ist insgesamt 16 cm lang und 7 cm breit und 10 cm hoch.
Nr 4 – ist 13 cm x 7 cm und 3,8 cm hoch.
Nr 5 und 6 – sind 23 cm lang und 4,5 cm breit und 5,3 cm hoch. Die Platte ist 4,5 x 4,5 cm
Nr 7 – ist 9,7 cm lang und 5,8 cm breit und 2,7 cm hoch.
Nr 8 – ist insgesamt 7 cm Durchmesser und 2,7 cm hoch. Die Oberseite hat einen Durchmesser von 5 cm
Nr 9 – ist insgesamt 11,5 cm Durchmesser und 2,4 cm hoch. Die Oberseite ist 10 cm Durchmesser
Wird gut verpackt und per Einschreiben versendet.
Details
Disclaimer
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.

