Altägyptisch - Gott Horus, Falke aus Stein - 664/332 v. Chr.






Leitete das Ifergan Collection Museum, spezialisiert auf phönizische Archäologie.
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Antike ägyptische Steinstatue des Falkengottes Horus, datiert 664–332 v. Chr., in gutem Zustand, 3,9 cm hoch und 2,7 cm breit, mit einem Loch oben am Kopf für die Krone und einem Aufhängering hinten; Provenienz: Frankreich, Galerie C.S.N.; Authentizität: Original/offiziell.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ägyptische Statuette aus Stein des Gottes Horus, präsentiert in Form eines Falken.
Auf dem Scheitel befindet sich ein Loch für die Krone; am Hinterkopf eine Aufhängering.
Fein geschnitten in hartem Stein (beige Chalcedon?) - offensichtliche Fehlstellen
Höhe 3,9 cm - Breite 2,7 cm
Spätbyzantinisch/antiker Ursprung, 664–332 v. Chr.
Herkunft: Frankreich, Galerie C.S.N.
Der Verkäufer kann nachweisen, dass das Los legal erworben wurde; Provenienzdeklaration von Catawiki geprüft.
Wichtige Information: Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, diesesLos zu verkaufen/zu exportieren.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass die notwendigen Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrlizenz, organisiert werden. (Ausweis für kulturelles Gut)
Der Verkäufer wird den Käufer über seinen Status informieren, falls dies mehr als einige Tage in Anspruch nimmt.
Alle Objekte des Verkäufers werden mit einer Versicherung bis zum Kaufpreis versendet und werden von einem beschreibenden, illustrierten Dokument mit Angabe der Provenienz begleitet.
Der Verkäufer stellt sich vor
Ägyptische Statuette aus Stein des Gottes Horus, präsentiert in Form eines Falken.
Auf dem Scheitel befindet sich ein Loch für die Krone; am Hinterkopf eine Aufhängering.
Fein geschnitten in hartem Stein (beige Chalcedon?) - offensichtliche Fehlstellen
Höhe 3,9 cm - Breite 2,7 cm
Spätbyzantinisch/antiker Ursprung, 664–332 v. Chr.
Herkunft: Frankreich, Galerie C.S.N.
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Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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