Bronzezeit - (Urnenfelderkultur) - Bronze-Unterdreieckform Razor - 8.1 cm (Ohne mindestpreis)






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Exzellenter Zustand Bronzezeit Urnfeld-Kultur subtriangularer Rasiermesser aus Bronze, ca. 8,1 × 1,1 × 0,2 cm, ca. 12. Jh. v. Chr., original/authentisch, 1977 von einem deutschen Auktionshaus erworben.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Späte Bronzezeit - Zentral-Europäische Urnenfelderkultur - ca. 12. Jh. v. Chr.
Material: Bronze
Objekt: Unterdreieckiges Rasiermesser
Abmessungen: 8,1 x 1,1 x 0,2 cm
Zustand: Ausgezeichneter Zustand.
Wir garantieren Originalität.
HINWEIS: Aufgrund von Änderungen der US-Zoll- und Einfuhrgesetzgebung, die ab dem 28. August 2025 in Kraft treten (Abschaffung bzw. erhebliche Einschränkung des „de minimis“-Regimes), ist es nicht möglich, Waren in die USA zu versenden.
Herkunft: Eigentum eines privaten Sammlers aus dem südlichen Deutschland, entstanden in den 1970er- bis 1980er-Jahren.
Der Verkäufer kann nachweisen, dass der Posten rechtmäßig erworben wurde.
Wichtige Information. Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, diesen Posten zu versenden.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle notwendigen Genehmigungen organisiert werden.
Der Verkäufer wird den Käufer darüber informieren, falls dies mehr als wenige Tage dauert.
Der Verkäufer stellt sich vor
Übersetzt mit Google ÜbersetzerSpäte Bronzezeit - Zentral-Europäische Urnenfelderkultur - ca. 12. Jh. v. Chr.
Material: Bronze
Objekt: Unterdreieckiges Rasiermesser
Abmessungen: 8,1 x 1,1 x 0,2 cm
Zustand: Ausgezeichneter Zustand.
Wir garantieren Originalität.
HINWEIS: Aufgrund von Änderungen der US-Zoll- und Einfuhrgesetzgebung, die ab dem 28. August 2025 in Kraft treten (Abschaffung bzw. erhebliche Einschränkung des „de minimis“-Regimes), ist es nicht möglich, Waren in die USA zu versenden.
Herkunft: Eigentum eines privaten Sammlers aus dem südlichen Deutschland, entstanden in den 1970er- bis 1980er-Jahren.
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Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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