Römisches Reich Knochen Würfelspiel - 12 mm (Ohne mindestpreis)






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Römischer Knochen-Würfel in sehr gutem Zustand, 12 mm hoch, 12 mm breit und 12 mm tief, datiert auf das 1. bis 4. Jahrhundert n. Chr., 2026 erworben von einem Händler auf einer Messe im Vereinigten Königreich.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine in sehr gutem Zustand befindliche antike römische Knochen-Spielwürfel, mit einer „Ring- und Punkt“-Verzierung zur Darstellung der Zahlen und datiert auf das 1. bis 4. Jahrhundert n. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien von „DM“ als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, deren Datierung bis in die 1990er Jahre reicht.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienz-Erklärung von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie eine Ausfuhrlizenz, falls erforderlich, arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Etwaige Lose, die beim Zollamt im Bestimmungsland zu zusätzlichen Gebühren führen, falls vorhanden, werden vom Käufer bezahlt und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu entrichten und den Gegenstand freizugeben oder bei einer verlängerten Bearbeitungsdauer. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eine in sehr gutem Zustand befindliche antike römische Knochen-Spielwürfel, mit einer „Ring- und Punkt“-Verzierung zur Darstellung der Zahlen und datiert auf das 1. bis 4. Jahrhundert n. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien von „DM“ als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, deren Datierung bis in die 1990er Jahre reicht.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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