Bronzezeit Bronze Delta Arrowhead - 90 mm (Ohne mindestpreis)






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Delta-Pfeilspitze, bronzenes Artefakt aus der Bronzezeit, datiert ca. 1200–800 v. Chr., in sehr gutem Zustand, Maße 90 × 9 × 23 mm, Erwerb 2026 im Vereinigten Königreich aus einer privaten europäischen Sammlung.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein gut erhaltenes Bronzezeit-Artefakt: Bronze-Spitzpfeil aus Delta-Typ, datiert auf ca. 1200–800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' erworben, als Teil einer privaten europäischen Sammlung, die vor den 1990er Jahren datiert ist.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum von Kulturgut erworben hat. Provenienz-Aussage gesehen von Catawiki.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie etwa eine Exportgenehmigung, falls notwendig, beschafft werden, und den Käufer über den Stand der Dinge informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Alle Lose, die beim Zoll im Bestimmungsland gegebenenfalls zusätzliche Gebühren verursachen, zahlt der Käufer; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu zahlen und den Artikel freizugeben bzw. bei verlängerten Prüfprozessen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit dem Zollamt Kontakt aufzunehmen, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
Der Verkäufer stellt sich vor
Ein gut erhaltenes Bronzezeit-Artefakt: Bronze-Spitzpfeil aus Delta-Typ, datiert auf ca. 1200–800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' erworben, als Teil einer privaten europäischen Sammlung, die vor den 1990er Jahren datiert ist.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum von Kulturgut erworben hat. Provenienz-Aussage gesehen von Catawiki.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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