Bronzezeit Bronze Pfeilspitzen mit Widerhaken - 48 mm (Ohne mindestpreis)






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Ein Paar Barbed Arrowheads aus der Bronzezeit, aus Bronze gefertigt, ca. 1000 v. Chr., längste Länge ca. 4,8 cm, guter Zustand.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein Paar Pfeilspitzen aus Bronze der Alten Bronzezeit, Barbed-Typen, mit einer Länge von bis zu 4,8 cm. Beide stammen aus ca. 1000 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, die in die vor den 1990er-Jahren datiert wird.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass notwendige Genehmigungen, wie eine Ausfuhrgenehmigung, falls nötig, arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als einige Tage dauert.
Etwaige Zusatzgebühren, die beim Zoll im Zielland anfallen, werden, wenn vorhanden, vom Käufer getragen; es liegt in der Verantwortung des Käufers, das Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu bezahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. falls es zu einer verlängerten Bearbeitungsdauer kommt.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Ein Paar Pfeilspitzen aus Bronze der Alten Bronzezeit, Barbed-Typen, mit einer Länge von bis zu 4,8 cm. Beide stammen aus ca. 1000 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, die in die vor den 1990er-Jahren datiert wird.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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