Spätrömisch / Frühbyzantinisch Terracotta Öllampe - 100 mm (Ohne mindestpreis)






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Terrakotta-Ol lampe aus der spätantiken/frühbyzantinischen Kultur, ca. 3. bis 5. Jahrhundert n. Chr., Höhe 100 mm, Breite 35 mm, Tiefe 70 mm, in gutem Zustand, Original/offiziell, Erwerb 2026 aus dem Vereinigten Königreich.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
In gutem Zustand befindliche antike römische Terrakotta-Öllampe, Datierung ca. 3. bis 5. Jahrhundert n. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in Harrogate, Großbritannien, von „JP“ im Rahmen einer privaten europäischen Sammlung erworben, die auf die Zeit vor den 1990er-Jahren datiert.
Die Provenienzangabe, die Catawiki vorgelegt wurde, ist vorhanden.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrgenehmigung, bei Bedarf arrangiert werden, und wird den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Alle Lose, die bei der Zollstelle im Bestimmungsland mit zusätzlichen Gebühren belegt werden, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. Verzögerungen bei der Abwicklung zu klären.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
In gutem Zustand befindliche antike römische Terrakotta-Öllampe, Datierung ca. 3. bis 5. Jahrhundert n. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in Harrogate, Großbritannien, von „JP“ im Rahmen einer privaten europäischen Sammlung erworben, die auf die Zeit vor den 1990er-Jahren datiert.
Die Provenienzangabe, die Catawiki vorgelegt wurde, ist vorhanden.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrgenehmigung, bei Bedarf arrangiert werden, und wird den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Alle Lose, die bei der Zollstelle im Bestimmungsland mit zusätzlichen Gebühren belegt werden, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. Verzögerungen bei der Abwicklung zu klären.
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