Bronzezeit Bronze Pfeilspitzen - 96 mm (Ohne mindestpreis)






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Zwei Bronzezeit-Pfeilspitzen in gutem Zustand, auf etwa 1200–800 v. Chr. datiert, aus Bronze, jeweils ca. 96 mm lang, 5 mm breit und 16 mm tief, 2026 aus dem Vereinigten Königreich erworben.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Zwei gut erhaltene Pfeilspitzen aus der Bronzezeit, die ungefähr auf 1200–800 v. Chr. datiert werden. Die größte Länge beträgt 9,6 cm.
Ich habe dieses Objekt 2026 in Essex, Großbritannien, von ‚LPH‘ im Rahmen einer früheren Privatsammlung (vor den 1990er-Jahren) erworben.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangaben wurden von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass alle notwendigen Genehmigungen – wie eine Ausfuhrlizenz – gegebenenfalls arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Alle Lose, für die beim Zoll am Bestimmungsort ggf. zusätzliche Gebühren anfallen, gehen, falls vorhanden, zu Lasten des Käufers; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich an das Zollamt zu wenden, um Gebühren zu bezahlen und den Artikel freizugeben bzw. bei verlängerten Prüfprozessen Verzögerungen zu vermeiden.
Zwei gut erhaltene Pfeilspitzen aus der Bronzezeit, die ungefähr auf 1200–800 v. Chr. datiert werden. Die größte Länge beträgt 9,6 cm.
Ich habe dieses Objekt 2026 in Essex, Großbritannien, von ‚LPH‘ im Rahmen einer früheren Privatsammlung (vor den 1990er-Jahren) erworben.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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