Bronzezeit Bronze Pfeilspitze mit Widerhaken - 150 mm (Ohne mindestpreis)






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Bronzezeit Barbed Arrowhead, aus Bronze gefertigt, 150 mm hoch, 28 mm tief und 8 mm breit, Datierung 1000–800 v. Chr., in sehr gutem Zustand, 2026 in Großbritannien von einer privaten Sammlung über einen Händler erworben.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine Pfeilspitze aus Bronze der Bronzezeit, Barbed-Typ, datiert auf etwa 1000–800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, die bis in die Zeit vor den 1990er Jahren reicht.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie eine Ausfuhrlizenz, falls erforderlich, arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Alle Lose, die beim Zoll im Zielland ggf. zusätzlichen Gebühren unterliegen, werden vom Käufer bezahlt, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu entrichten und den Gegenstand freizugeben bzw. bei einer längeren Bearbeitungszeit.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eine Pfeilspitze aus Bronze der Bronzezeit, Barbed-Typ, datiert auf etwa 1000–800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, die bis in die Zeit vor den 1990er Jahren reicht.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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