Bronzezeit Bronze Leaf Arrowhead - 92 mm (Ohne mindestpreis)






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Bronzezeitlicher bronzener Blattpfeilspitz, 92 mm hoch, 6 mm breit und 19 mm tief, Datierung ca. 1000–800 v. Chr., guter Zustand, Bezeichnung Leaf Arrowhead.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein gut erhaltener bronzezeitlicher Bronze-Pfeilspitzenkopf, Blattform, datiert auf etwa 1000–800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' im Rahmen einer privaten europäischen Sammlung erworben, die in die Zeit vor den 1990er Jahren datiert.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Besitz von Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie beispielsweise eine Ausfuhrgenehmigung, bei Bedarf arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als einige Tage dauern sollte.
Alle Lose, die zusätzlichen Gebühren beim Zoll im Bestimmungsland unterliegen, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit dem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu begleichen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei längeren Prüfprozessen mit Verzögerungen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, das Zollamt zu kontaktieren, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
Der Verkäufer stellt sich vor
Ein gut erhaltener bronzezeitlicher Bronze-Pfeilspitzenkopf, Blattform, datiert auf etwa 1000–800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' im Rahmen einer privaten europäischen Sammlung erworben, die in die Zeit vor den 1990er Jahren datiert.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Besitz von Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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