Gosho’ningyô 御所人形 (Palastpuppe) - Gofun-Paste, Brokadeseide, Haar - Japan - Erste Hälfte des 19. Jahrhunderts (späte Edo-Zeit)






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Eine Gosho’ningyô Hofpuppe aus Japan, datiert auf die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts (spätes Edo), Höhe 34,5 cm, Breite 28,5 cm, Tiefe 12 cm, hergestellt aus Gofun-Paste, Brokatseide und Haar, in gutem Originalzustand mit Echtheitszertifikat.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein reizvolles Gosho’ningyô 御所人形 (Palastpuppe), das ein rundes, einladend stehendes Kind mit fröhlichem Ausdruck zeigt. Die Figur besitzt eine strahlend weiße Haut und ein zart handbemaltes, ruhiges Gesicht, das die Unschuld eines jungen Adelskindes evoziert.
In der linken Hand hält das Kind einen Fächer 扇子 (sensu), während es beeindruckend einen goldfarbenen Magische-Pflaumen-Holzhammer 打ち出の小槌 (uchide no kozuchi) auf der rechten Seite ausbalanciert. Der Hammer ist mit feingemalten, polychromen Blüten verziert. Das Kind trägt einen schwarzen Eboshi 烏帽子 eines Adligen sowie eine orangene Seidenbade- bzw. Halstmund- bzw. Haori (羽織), beide handbestickt mit glückverheißenden Krähensymbolen 鶴 (tsuru).
Die glatte Oberfläche wird durch mehrere Schichten gofun 胡粉 erzielt, einem weißen Pigment aus fein gemahlenen Ostrea denselamellosa-Austernschalen. Die Puppe wird auf einer rechteckigen textilüberzogenen Basis präsentiert.
Periode: Japan – Erste Hälfte des 19. Jahrhunderts (Spätes Edo-Zeitalter)
Maße (ohne Basis): Höhe 34,5 cm, Breite 28,5 cm, Tiefe 12 cm
Unter Berücksichtigung des Alters von über zwei Jahrhunderten befindet sich die Puppe in einem gut restaurierten Zustand, mit erwarteten Abnutzungserscheinungen wie leichten alterungsbedingten Rissen am gofun rund um Beine, Arme und Gesicht. Haarverlust ist sichtbar, was bei Puppen dieses Alters nicht ungewöhnlich ist. Der Hammer ist beim Ausbalancieren nicht vollständig stabil. Bitte verweisen Sie auf die Fotos als detaillierte Zustandsskizze.
Gosho’ningyô 御所人形, oder „Court Dolls“, wurden traditionell unter dem Adel und dem kaiserlichen Hof verschenkt und symbolisieren Glück, Wohlstand und Freude. Sie waren geschätzte Erbstücke, die oft generationsübergreifend als kostbare Kunstobjekte weitergegeben wurden.
Beim Versand erhalten Sie eine Echtheitszertifizierung.
Der Verkäufer stellt sich vor
Ein reizvolles Gosho’ningyô 御所人形 (Palastpuppe), das ein rundes, einladend stehendes Kind mit fröhlichem Ausdruck zeigt. Die Figur besitzt eine strahlend weiße Haut und ein zart handbemaltes, ruhiges Gesicht, das die Unschuld eines jungen Adelskindes evoziert.
In der linken Hand hält das Kind einen Fächer 扇子 (sensu), während es beeindruckend einen goldfarbenen Magische-Pflaumen-Holzhammer 打ち出の小槌 (uchide no kozuchi) auf der rechten Seite ausbalanciert. Der Hammer ist mit feingemalten, polychromen Blüten verziert. Das Kind trägt einen schwarzen Eboshi 烏帽子 eines Adligen sowie eine orangene Seidenbade- bzw. Halstmund- bzw. Haori (羽織), beide handbestickt mit glückverheißenden Krähensymbolen 鶴 (tsuru).
Die glatte Oberfläche wird durch mehrere Schichten gofun 胡粉 erzielt, einem weißen Pigment aus fein gemahlenen Ostrea denselamellosa-Austernschalen. Die Puppe wird auf einer rechteckigen textilüberzogenen Basis präsentiert.
Periode: Japan – Erste Hälfte des 19. Jahrhunderts (Spätes Edo-Zeitalter)
Maße (ohne Basis): Höhe 34,5 cm, Breite 28,5 cm, Tiefe 12 cm
Unter Berücksichtigung des Alters von über zwei Jahrhunderten befindet sich die Puppe in einem gut restaurierten Zustand, mit erwarteten Abnutzungserscheinungen wie leichten alterungsbedingten Rissen am gofun rund um Beine, Arme und Gesicht. Haarverlust ist sichtbar, was bei Puppen dieses Alters nicht ungewöhnlich ist. Der Hammer ist beim Ausbalancieren nicht vollständig stabil. Bitte verweisen Sie auf die Fotos als detaillierte Zustandsskizze.
Gosho’ningyô 御所人形, oder „Court Dolls“, wurden traditionell unter dem Adel und dem kaiserlichen Hof verschenkt und symbolisieren Glück, Wohlstand und Freude. Sie waren geschätzte Erbstücke, die oft generationsübergreifend als kostbare Kunstobjekte weitergegeben wurden.
Beim Versand erhalten Sie eine Echtheitszertifizierung.
