Spätrömisch / Frühbyzantinisch Terracotta Öllampe - 95 mm (Ohne mindestpreis)





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Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Guter Zustand antike römische Terrakotta-Öllampe, spätere Ausführung, ca. 5. Jh. n. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, datiert auf die Zeit vor den 1990er Jahren.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienz-Aussage, gesehen von Catawiki.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass gegebenenfalls notwendige Genehmigungen, wie eine Exportlizenz, arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Etwaige zusätzliche Gebühren, die bei der Zollabfertigung im Zielland anfallen, sofern vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu bezahlen und den Gegenstand freizugeben oder bei verlängerten Prüfprozessen Verzögerungen zu klären.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Guter Zustand antike römische Terrakotta-Öllampe, spätere Ausführung, ca. 5. Jh. n. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, datiert auf die Zeit vor den 1990er Jahren.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienz-Aussage, gesehen von Catawiki.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass gegebenenfalls notwendige Genehmigungen, wie eine Exportlizenz, arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Etwaige zusätzliche Gebühren, die bei der Zollabfertigung im Zielland anfallen, sofern vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu bezahlen und den Gegenstand freizugeben oder bei verlängerten Prüfprozessen Verzögerungen zu klären.
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