J. Lescornay - Pratique de l'Eglise Primitive - 1647





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Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Jacques de Lescornay
Praxis der Urkirche.
Zusammenstellung der Texte des bürgerlichen Rechts. Um zu zeigen, dass der römisch-katholische Glaube ihr gemäß ist, und dass S. Petrus der einzige Gründer ist. Paris, bei Jean Gaillard, 1647.
In-8° (19,4 × 12,8 cm); (12), 144, (2) S.
Typografische Titelseite mit kupferstichener Vignette. Zeitgenössische Bindung in flexiblem Pergament mit handschriftlichem Titel auf dem Rücken.
Seltene sechzehnteljahrhundertliche Ausgabe der Arbeit des Pariser Anwalts Jacques de Lescornay, eine Abhandlung von großem historisch-theologischem und juristischem Interesse, die der Begründung der Kontinuität zwischen der primitiven Kirche und der Tradition der römisch-katholischen Kirche durch Texte des bürgerlichen und kanonischen Rechts gewidmet ist.
Die Arbeit analysiert kirchliche und imperialistische Autoritäten der christlichen Antike – darunter Papst Leo, Kirchenvater Zenon, Anastasius und Justinian – um die Rolle der kirchlichen Institutionen, der Klöster und der bischöflichen Hierarchie bei der Herausbildung der religiösen und juristischen Disziplin der Kirche hervorzuheben.
Der Band fügt sich in die lebhafte konfessionelle Debatte des XVII. Jahrhunderts ein, in der Juristen und Theologen versuchten, die Legitimität der katholischen Institutionen historisch und juristisch zu begründen. Gerade durch diese Perspektive, die römisches Recht, Kirchenhistorie und religiöse Polemik miteinander verknüpft, stellt das Werk eine bedeutende Zeugenschaft der französischen rechts-religiösen Kultur der frühen Neuzeit dar.
Nicht seltene Ausgabe auf dem Antiquariatsmarkt, in Paris von Jean Gaillard im Jahr 1647 gedruckt, und heute selten vollständig auffindbar. Echtes Exemplar in zeitgenössischer Pergamentbindung, mit natürlicher Alterungspatina und gut erhaltenem Papier.
Werk von bemerkenswertem Interesse für Sammler der Kirchengeschichte, des canonischen Rechts und religiöser Bücher des XVII. Jahrhunderts, sowie für Bibliotheken, die sich auf kirchliche und juristische Studien spezialisiert haben.
Jacques de Lescornay
Praxis der Urkirche.
Zusammenstellung der Texte des bürgerlichen Rechts. Um zu zeigen, dass der römisch-katholische Glaube ihr gemäß ist, und dass S. Petrus der einzige Gründer ist. Paris, bei Jean Gaillard, 1647.
In-8° (19,4 × 12,8 cm); (12), 144, (2) S.
Typografische Titelseite mit kupferstichener Vignette. Zeitgenössische Bindung in flexiblem Pergament mit handschriftlichem Titel auf dem Rücken.
Seltene sechzehnteljahrhundertliche Ausgabe der Arbeit des Pariser Anwalts Jacques de Lescornay, eine Abhandlung von großem historisch-theologischem und juristischem Interesse, die der Begründung der Kontinuität zwischen der primitiven Kirche und der Tradition der römisch-katholischen Kirche durch Texte des bürgerlichen und kanonischen Rechts gewidmet ist.
Die Arbeit analysiert kirchliche und imperialistische Autoritäten der christlichen Antike – darunter Papst Leo, Kirchenvater Zenon, Anastasius und Justinian – um die Rolle der kirchlichen Institutionen, der Klöster und der bischöflichen Hierarchie bei der Herausbildung der religiösen und juristischen Disziplin der Kirche hervorzuheben.
Der Band fügt sich in die lebhafte konfessionelle Debatte des XVII. Jahrhunderts ein, in der Juristen und Theologen versuchten, die Legitimität der katholischen Institutionen historisch und juristisch zu begründen. Gerade durch diese Perspektive, die römisches Recht, Kirchenhistorie und religiöse Polemik miteinander verknüpft, stellt das Werk eine bedeutende Zeugenschaft der französischen rechts-religiösen Kultur der frühen Neuzeit dar.
Nicht seltene Ausgabe auf dem Antiquariatsmarkt, in Paris von Jean Gaillard im Jahr 1647 gedruckt, und heute selten vollständig auffindbar. Echtes Exemplar in zeitgenössischer Pergamentbindung, mit natürlicher Alterungspatina und gut erhaltenem Papier.
Werk von bemerkenswertem Interesse für Sammler der Kirchengeschichte, des canonischen Rechts und religiöser Bücher des XVII. Jahrhunderts, sowie für Bibliotheken, die sich auf kirchliche und juristische Studien spezialisiert haben.
