Römisches Reich Terracotta Späte Öllampe - 95 mm (Ohne mindestpreis)






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Antik römische Terracotta-Öllampe, Late Oil Lamp, aus dem 5. Jahrhundert n. Chr., in gutem Zustand, Abmessungen 95 × 25 × 63 mm.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein guter Zustand antike römische Terrakotta-Öllampe aus dem ca. 5. Jh. n. Chr.
Objekt 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' erworben, als Teil einer privaten europäischen Sammlung, die bis in die 1990er Jahre datiert.
Der Verkäufer versichert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie etwa eine Ausfuhrgenehmigung, falls notwendig, arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als ein paar Tage dauert.
Etwaige zusätzliche Gebühren bei der Zollabfertigung im Bestimmungsland, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei längeren Prüfungsverzögerungen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Ein guter Zustand antike römische Terrakotta-Öllampe aus dem ca. 5. Jh. n. Chr.
Objekt 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' erworben, als Teil einer privaten europäischen Sammlung, die bis in die 1990er Jahre datiert.
Der Verkäufer versichert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie etwa eine Ausfuhrgenehmigung, falls notwendig, arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als ein paar Tage dauert.
Etwaige zusätzliche Gebühren bei der Zollabfertigung im Bestimmungsland, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei längeren Prüfungsverzögerungen.
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