Bronzezeit Bronze Tierstatue - 40 mm (Ohne mindestpreis)






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Bronzezeitliche Bronze Tierstatue, freistehendes Objekt in sehr gutem Zustand, datiert auf 1000–800 v. Chr., 40 × 17 × 34 mm, 2026 in London von einem Händler erworben als Teil einer privaten europäischen Sammlung; Original-/offizielle Authentizität.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine sehr gut erhaltene Bronzezeit-Tierstatue aus Bronze, freistehend und ca. 1000–800 v. Chr. datiert.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien von 'AA' erworben, als Teil einer privaten europäischen Sammlung, die bis in die Zeit vor den 1990er-Jahren reicht.
Der Verkäufer versichert, dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben zu haben. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass alle erforderlichen Genehmigungen – wie eine Exportlizenz – falls nötig, beschafft werden, und den Käufer über den Stand der Dinge informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Alle Gebühren, die im Zollamt des Bestimmungslandes ggf. anfallen, gehen zu Lasten des Käufers; es obliegt dem Käufer, sich beim Zollamt zu melden, Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei verzögerter Prüfung weiter vorzugehen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, Kontakt mit seinem Zollamt aufzunehmen, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eine sehr gut erhaltene Bronzezeit-Tierstatue aus Bronze, freistehend und ca. 1000–800 v. Chr. datiert.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien von 'AA' erworben, als Teil einer privaten europäischen Sammlung, die bis in die Zeit vor den 1990er-Jahren reicht.
Der Verkäufer versichert, dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben zu haben. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass alle erforderlichen Genehmigungen – wie eine Exportlizenz – falls nötig, beschafft werden, und den Käufer über den Stand der Dinge informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Alle Gebühren, die im Zollamt des Bestimmungslandes ggf. anfallen, gehen zu Lasten des Käufers; es obliegt dem Käufer, sich beim Zollamt zu melden, Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei verzögerter Prüfung weiter vorzugehen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, Kontakt mit seinem Zollamt aufzunehmen, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
