Altrömisch, Kaiserreich Knochen Dice - 12 mm (Ohne mindestpreis)






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Altertümliches römisches Knochenwürfel aus dem 1. bis 4. Jh. n. Chr., in exzellentem Zustand, 12 mm Kantenlänge, Gewicht 3,30 g, mit Ring- und Punktdekor.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
In ausgezeichnetem Zustand römische Knochenwürfel mit 6 Seiten, Scheibe und Punktdekor, datiert auf das 1.–4. Jh. n. Chr.
Objekt 2026 in Harwich, UK von 'DG' erstanden, als Teil einer privaten europäischen Sammlung, datiert auf vor den 1980er Jahren. 3,30 g Stand nicht enthalten, wie immer.
Der Verkäufer versichert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie eine Ausfuhrgenehmigung, gegebenenfalls arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Etwaige Zusatzgebühren bei Zollabfertigung im Bestimmungsland, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu bezahlen und den Artikel freizugeben oder bei längeren Prüfprozessen Verzögerungen zu vermeiden.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, den Kontakt zu seinem Zollamt zu halten, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
In ausgezeichnetem Zustand römische Knochenwürfel mit 6 Seiten, Scheibe und Punktdekor, datiert auf das 1.–4. Jh. n. Chr.
Objekt 2026 in Harwich, UK von 'DG' erstanden, als Teil einer privaten europäischen Sammlung, datiert auf vor den 1980er Jahren. 3,30 g Stand nicht enthalten, wie immer.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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