Altrömisch, Kaiserreich Knochen Dice - 10 mm (Ohne mindestpreis)






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Antike römische Bones Dice aus dem ersten bis vierten Jahrhundert n. Chr., in ausgezeichnetem Zustand, 10 mm Höhe, Breite und Tiefe, Gewicht 2,87 g, Provenienz aus einer privaten europäischen Sammlung, Erwerb 2026 in Harwich, Großbritannien.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
In ausgezeichnetem Zustand römische Knochenwürfel, datiert auf das 1. bis 4. Jahrhundert n. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in Harwich, Großbritannien, von 'DG' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, die auf die vor den 1980er Jahren datiert wird. Der Stand mit einem Gewicht von 2,87 g ist wie immer nicht enthalten.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an kulturellem Eigentum erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Exportlizenz, falls notwendig, beschafft werden, und wird den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage in Anspruch nimmt.
Alle Lose, die beim Zoll im Bestimmungsland gegebenenfalls zusätzliche Gebühren umfassen, werden vom Käufer getragen; es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu entrichten und den Gegenstand freizulassen, bzw. bei längeren Verzögerungen in der Bearbeitung.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine problemlose Lieferung sicherzustellen.
In ausgezeichnetem Zustand römische Knochenwürfel, datiert auf das 1. bis 4. Jahrhundert n. Chr.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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