Bronzezeit Bronze Pfeilspitzen - 117 mm (Ohne mindestpreis)






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Ein Paar Pfeilspitzen aus der Bronzezeit, ca. 1000 v. Chr., längste ca. 11,7 cm, Maße 117 mm hoch, 8 mm breit, 25 mm tief, 2026 in London von einem britischen Händler erworben, Teil einer privaten europäischen Sammlung.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein Paar Pfeilspitzen aus der Bronzezeit in gutem Zustand, die längste misst 11,7 cm und beide stammen aus dem Zeitraum um 1000 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, die bis in die Zeit vor den 1990er-Jahren reicht.
Die Provenienz erklärt, dass der Verkäufer dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrgenehmigung, falls erforderlich, arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als wenige Tage dauert.
Etwaige zusätzliche Gebühren, die bei der Zollstelle im Bestimmungsland anfallen, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei längeren Prüfprozessen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
Der Verkäufer stellt sich vor
Ein Paar Pfeilspitzen aus der Bronzezeit in gutem Zustand, die längste misst 11,7 cm und beide stammen aus dem Zeitraum um 1000 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien, von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, die bis in die Zeit vor den 1990er-Jahren reicht.
Die Provenienz erklärt, dass der Verkäufer dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrgenehmigung, falls erforderlich, arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als wenige Tage dauert.
Etwaige zusätzliche Gebühren, die bei der Zollstelle im Bestimmungsland anfallen, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seinem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei längeren Prüfprozessen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
