Römisches Reich - Theatermaske - 2. Jh. n. Chr. - Expertisiert durch M.M. COHEN





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Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Theatermaske aus Keramik
Römischer Kopf aus Keramik mit einer grimmigen Theatermaske, dem übergroßen und weit geöffneten Mund.
Die Züge sind im Relief modelliert mit präzisen Details. Die Augenbrauen sind übertrieben dargestellt, ebenso der Mund.
Pièce très expressive - seltene Ikonographie.
Römische Epoche, 2.–3. Jahrhundert v. Chr.
Höhe 3,8 cm (7,3 cm mit dem Sockel) - Länge 4,9 cm
Dieses Stück wurde von Marie Margaux Cohen, Expertin für Archäologie, fachlich begutachtet
Herkunftsangaben : Frankreich, Galerie N.T.D.
Zuvor : Französische Sammlung für mediterrane Archäologie und Paläontologie
Der Verkäufer kann nachweisen, dass der Los rechtmäßig erworben wurde, Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Wichtige Information : Der Verkäufer gewährleistet, dass er berechtigt ist, dieses Los zu verkaufen/exportieren.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass notwendige Genehmigungen, wie eine Exportlizenz, organisiert werden. (Pass für Kulturgüter)
Der Verkäufer wird den Käufer über seinen Status informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Alle Gegenstände des Verkäufers werden mit einer Versicherung in Höhe des Kaufpreises versandt und von einem illustrierten Beschreibungsdokument mit Provenienz begleitet.
Der Verkäufer stellt sich vor
Theatermaske aus Keramik
Römischer Kopf aus Keramik mit einer grimmigen Theatermaske, dem übergroßen und weit geöffneten Mund.
Die Züge sind im Relief modelliert mit präzisen Details. Die Augenbrauen sind übertrieben dargestellt, ebenso der Mund.
Pièce très expressive - seltene Ikonographie.
Römische Epoche, 2.–3. Jahrhundert v. Chr.
Höhe 3,8 cm (7,3 cm mit dem Sockel) - Länge 4,9 cm
Dieses Stück wurde von Marie Margaux Cohen, Expertin für Archäologie, fachlich begutachtet
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Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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