Bronzezeit Bronze Axtkopf mit Steckverbindung. - 105 mm





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Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine antike Bronzezeit-Bronze-Axtkopfab dem Stecktyp, Datierung ca. 1200–800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien von ‚AA‘ erworben, als Teil einer privaten europäischen Sammlung, die auf die Zeit vor den 1990er-Jahren datiert.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass notwendige Genehmigungen, wie beispielsweise eine Exportlizenz, gegebenenfalls beschafft werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Etwaige zusätzliche Gebühren bei der Zollabfertigung im Bestimmungsland, sofern vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers; der Käufer ist dafür verantwortlich, das Zollamt zu kontaktieren, Gebühren zu bezahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei einer verlängerten Bearbeitungszeit die Prüfungen abzuschließen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu treten, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eine antike Bronzezeit-Bronze-Axtkopfab dem Stecktyp, Datierung ca. 1200–800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien von ‚AA‘ erworben, als Teil einer privaten europäischen Sammlung, die auf die Zeit vor den 1990er-Jahren datiert.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass notwendige Genehmigungen, wie beispielsweise eine Exportlizenz, gegebenenfalls beschafft werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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