Römisches Reich Knochen Würfeln - 9 mm (Ohne mindestpreis)






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Römischer Knochen-Würfel in exzellenter Erhaltung, datiert auf das 1.–4. Jahrhundert n. Chr., Maße 9 × 9 × 9 mm.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein sehr guter Zustand eines antiken römischen Knochenwürfels mit der Verzierung „Ring und Punkt“, um die Zahlen darzustellen, und datiert auf das 1. bis 4. Jh. n. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien von „DM“ als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, datiert auf die Zeit vor den 1990er Jahren.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen im Zusammenhang mit dem Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie zum Beispiel eine Ausfuhrgenehmigung, falls notwendig, arrangiert werden und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Etwaige Losgebühren, die beim Zoll im Bestimmungsland anfallen, werden, sofern vorhanden, vom Käufer getragen, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu zahlen und den Artikel freizugeben bzw. bei einer verlängerten Bearbeitung die Prüfung abzuwarten.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Ein sehr guter Zustand eines antiken römischen Knochenwürfels mit der Verzierung „Ring und Punkt“, um die Zahlen darzustellen, und datiert auf das 1. bis 4. Jh. n. Chr.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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