Neolithischen - Axt aus geschliffenem und poliertem Stein - 7000/5000 v. Chr.






Leitete das Ifergan Collection Museum, spezialisiert auf phönizische Archäologie.
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Neolithische saharische Steinbeil mit gehackter, polierter dreieckiger Klinge, 11,5 cm lang und 9,3 cm breit, mit einem kleinen seitlichen Loch an einem Ende und dem anderen Ende abgerundet und scharf, Provenienz Frankreich über Galerie B.H.M., beschriftet mit „Niger“, in gutem Zustand und authentisch.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Sehr seltene saharische Stein-Axt aus der neolithischen Periode.
Diese Axt stammt aus einer alten Privatkollektion.
Neolithische, grob behauene und polierte Kampf-Axt
Dreieckige Form, an einem Ende ein kleines seitliches Loch. Das andere Ende ist abgerundet und scharf.
Abmessungen: Länge 11,5 cm – Breite 9,3 cm
Herkunft: Frankreich, Galerie B.H.M.
Trägt eine Inschrift "Niger"
Der Verkäufer kann nachweisen, dass der Posten legal erworben wurde; Provenienzdokumentation von Catawiki eingesehen.
Wichtige Information: Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, diesen Posten zu verkaufen/exportieren.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass die erforderlichen Genehmigungen, wie eine Ausfuhrlizenz, organisiert werden. (Kulturgutpass)
Der Verkäufer wird den Käufer über seinen Status informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Alle Gegenstände des Verkäufers werden versandt mit einer Versicherung in Höhe des Kaufpreises und werden von einem illustrierten Beschreibungsdokument begleitet, das die Herkunft angibt.
Der Verkäufer stellt sich vor
Sehr seltene saharische Stein-Axt aus der neolithischen Periode.
Diese Axt stammt aus einer alten Privatkollektion.
Neolithische, grob behauene und polierte Kampf-Axt
Dreieckige Form, an einem Ende ein kleines seitliches Loch. Das andere Ende ist abgerundet und scharf.
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Herkunft: Frankreich, Galerie B.H.M.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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