Wikingerzeit Eisen Axtkopf - 105 mm






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Viking-Zeit Eisen-Werfaxtkopf in exzellentem Zustand, datiert auf das 8.–12. Jahrhundert n. Chr., Maße 105 x 36 x 64 mm, im Jahr 2026 in London, Großbritannien, aus einer privaten europäischen Sammlung erworben; Authentizität original/offiziell.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein ausgezeichnet erhaltenes Exemplar eines eisernen Wurfäxtekopfes aus der Wikingerzeit, ca. 8.–12. Jh. n. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, datiert auf die Zeit vor den 1990er Jahren.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrlizenz, falls erforderlich, arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als einige Tage dauert.
Alle Lose, die bei der Zollstelle im Bestimmungsland ggf. zusätzlichen Gebühren unterliegen, gehen zu Lasten des Käufers; es liegt in der Verantwortung des Käufers, seine Zollbehörde zu kontaktieren, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei einer verlängerten Bearbeitungsdauer die Prüfung fortzuführen.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seiner Zollbehörde in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Ein ausgezeichnet erhaltenes Exemplar eines eisernen Wurfäxtekopfes aus der Wikingerzeit, ca. 8.–12. Jh. n. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung erworben, datiert auf die Zeit vor den 1990er Jahren.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki gesehen.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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