Römisches Reich - Vase mit zwei Henkeln aus türkisfarbener Keramik - parthische Kunst - 1. bis 4. Jh. n. Chr.






Leitete das Ifergan Collection Museum, spezialisiert auf phönizische Archäologie.
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Vase aus dem Partherreich mit zwei Henkel, Keramik aus Silicen-Faience mit türkisfarbener Glasur, datiert auf das 1. bis 4. Jahrhundert n. Chr., in ausgezeichnetem Zustand mit kleinen Absplitterungen am Fuß.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Zweihenkel-Vase aus silizisierter Fayence, überzogen mit einer wunderschönen blau-türkisfarbenen Glasur.
Kanne mit senkrechten Henkel, verziert mit reliefartigen geometrischen Motiven unter türkisfarbiger Glasur.
Parthisches Empire, römische Epoche 1./4. Jahrhundert – möglicherweise Region Doura Europos
Maße: Höhe 14,7 cm – Breite 9,4 cm
Ein ähnliches Stück wird im Louvre ausgestellt
https://collections.louvre.fr/ark:/53355/cl010120739
Ausgezeichneter Erhaltungszustand – Kleine Absplitterungen am Fuß
Provenienzinformationen: Frankreich, Étude O.C.L.
Der Verkäufer kann nachweisen, dass das Los legal erworben wurde, Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Wichtige Information: Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, dieses Los zu verkaufen/exportieren.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass die notwendigen Genehmigungen, wie eine Exportlizenz, organisiert werden. (PAssport für Kulturgut)
Der Verkäufer wird den Käufer über seinen Status informieren, falls dies mehr als einige Tage dauert
Alle Objekte des Verkäufers werden mit einer Versicherung in Höhe des Kaufpreises versendet und von einem illustrierten Beschreibungsdokument begleitet, das die Provenienz enthält.
Der Verkäufer stellt sich vor
Zweihenkel-Vase aus silizisierter Fayence, überzogen mit einer wunderschönen blau-türkisfarbenen Glasur.
Kanne mit senkrechten Henkel, verziert mit reliefartigen geometrischen Motiven unter türkisfarbiger Glasur.
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Maße: Höhe 14,7 cm – Breite 9,4 cm
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Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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