Bronzezeit Bronze Leaf Arrowhead - 125 mm (Ohne mindestpreis)





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Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine Pfeilspitze aus Bronze der Bronzezeit, blattförmig, in gutem Zustand, datiert auf ca. 800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung aus der Zeit vor den 1990er Jahren erworben.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie zum Beispiel eine Exportlizenz, arrangiert werden, falls notwendig, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als ein paar Tage dauert.
Alle Lose, die zusätzlichen Gebühren beim Zollamt im Bestimmungsland, falls vorhanden, unterliegen, werden vom Käufer getragen, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Zollamt zu kontaktieren, um etwaige Gebühren zu bezahlen und den Gegenstand freizugeben oder falls es zu einer längeren Überprüfung kommt.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eine Pfeilspitze aus Bronze der Bronzezeit, blattförmig, in gutem Zustand, datiert auf ca. 800 v. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien von 'AA' als Teil einer privaten europäischen Sammlung aus der Zeit vor den 1990er Jahren erworben.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie zum Beispiel eine Exportlizenz, arrangiert werden, falls notwendig, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als ein paar Tage dauert.
Alle Lose, die zusätzlichen Gebühren beim Zollamt im Bestimmungsland, falls vorhanden, unterliegen, werden vom Käufer getragen, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Zollamt zu kontaktieren, um etwaige Gebühren zu bezahlen und den Gegenstand freizugeben oder falls es zu einer längeren Überprüfung kommt.
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