Mittelalter, Epoche der Kreuzritter Silber Hammerprägung von Bohemund VI (Ohne mindestpreis)






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Hammered Coin of Bohemond VI, eine silberne Gros aus der Kreuzzugsepoche, datiert auf AD 1261–1275 und wahrscheinlich in Tripoli geprägt, mit der Vorderseite achtzackiger Stern innerhalb eines Oktfoils und der Legende +C.I.V.I.TAS:TR.I.POL.I sowie der Rückseite Kreuz in lobierter Quadratform mit +BOEMVUNDVS:COMES; Durchmesser ca. 2,5 cm, Gewicht 3,14 g, guter Zustand, authentisch/Original, erworben am London Art Market und zuvor im Privatbesitz.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine feine silberne Grosmünze, geprägt unter Bohemund VI. (1251–1275 n. Chr.). Die Vorderseite zeigt einen achtzackigen Stern in einem Oktoschnitt (Oktofolium), mit der Legende +C.I.V.I.TAS:TR.I.POL.I. Die Rückseite zeigt ein Kreuz in einer lobierten Quadratform, mit der Legende +BOEMVUNDVS:COMES. Die Münze wurde vermutlich in Tripolis zwischen 1261–1275 n. Chr. geprägt. Abnutzungsspuren entsprechend dem Alter.
Durchmesser: (ca.) 2,5 cm
Gewicht: 3,14 g
Provenienz: Aus dem London Art Market, erworben in den 1980er-1990er Jahren.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eine feine silberne Grosmünze, geprägt unter Bohemund VI. (1251–1275 n. Chr.). Die Vorderseite zeigt einen achtzackigen Stern in einem Oktoschnitt (Oktofolium), mit der Legende +C.I.V.I.TAS:TR.I.POL.I. Die Rückseite zeigt ein Kreuz in einer lobierten Quadratform, mit der Legende +BOEMVUNDVS:COMES. Die Münze wurde vermutlich in Tripolis zwischen 1261–1275 n. Chr. geprägt. Abnutzungsspuren entsprechend dem Alter.
Durchmesser: (ca.) 2,5 cm
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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