Altrömisch, Kaiserreich Terracotta Harpia (Ohne mindestpreis)






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Harpia, eine antike römische Terrakotta-Skulptur von 4,5 × 3 cm, datiert auf das 1.–3. Jahrhundert n. Chr., in sehr gutem Zustand, Herkunft aus einer Pariser Auktion (ehemalige Sammlung Joseph Laissus) und authentisch/original mit EU-Ausfuhrgenehmigung.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Harpie, Bronze.
Römische Kunst
Harpien sind geflügelte, hybride Kreaturen der griechischen Mythologie. Als Töchter des Meeresgottes Thaumas und Electra verkörperten sie gewaltsame Sturmwinde. Sie wurden gewöhnlich als hässliche vogelartige Kreaturen mit Frauenköpfen dargestellt, die auf Befehl der Götter Nahrung stahlen oder Seelen in die Unterwelt entführten.
Maße: 4,5 cm x 3 cm
Provenienz: Pariser Auktionshaus. frühere Sammlung von Joseph Laissus (1900–1969), anschließend durch Nachlass.
1.–3. Jahrhundert n. Chr.
Zustand: Siehe Bilder
Eine Ausfuhrgenehmigung für die Europäische Union ist vorhanden.
Wir versenden ausschließlich innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
Echtheit: Wie bei allen unseren Objekten wird die Echtheit garantiert, zeitlich unbegrenzt.
Schutz des Kulturguts: Alle Artefakte, die wir anbieten, stammen aus renommierten Sammlungen und wurden auf Kunstauktionen und von Nachlässen erworben und verfügen über eine Ausfuhrgenehmigung.
Harpie, Bronze.
Römische Kunst
Harpien sind geflügelte, hybride Kreaturen der griechischen Mythologie. Als Töchter des Meeresgottes Thaumas und Electra verkörperten sie gewaltsame Sturmwinde. Sie wurden gewöhnlich als hässliche vogelartige Kreaturen mit Frauenköpfen dargestellt, die auf Befehl der Götter Nahrung stahlen oder Seelen in die Unterwelt entführten.
Maße: 4,5 cm x 3 cm
Provenienz: Pariser Auktionshaus. frühere Sammlung von Joseph Laissus (1900–1969), anschließend durch Nachlass.
1.–3. Jahrhundert n. Chr.
Zustand: Siehe Bilder
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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