Altägyptisch Sandstein Relief eines Tempels mit zwei Göttern, HORUS OF PE. 747–525 v. Chr. 59 cm groß.






Leitete das Ifergan Collection Museum, spezialisiert auf phönizische Archäologie.
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Alte ägyptische Sandstein-Wandrelief eines Tempels mit zwei Göttern Horus von Pe, datiert auf die 25.–26. Dynastie (747–525 v. Chr.), 59 cm hoch, in gutem, originalem Zustand mit moderner Metallständer; Herkunft Private Sammlungen, 2007 aus Spanien erworben.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Wandrelief eines Tempels oder einer Kapelle
mit zwei Göttern Horus von Pe
- ein sehr seltener Gott, es ist nicht leicht, diese Darstellung in Privatbesitz oder in Museumsobjekten zu finden -
Altes Ägypten, 25. bis 26. Dynastie, 747–525 v. Chr.
Material: Sandstein.
Größe: groß 59 cm, Höhe 18,5 cm, Dicke 7,5 cm, ohne Ständer.
Provenienz: Privatsammlung, Herr F.C., Barcelona, seit 1960.
Moderner Metallständer inklusive.
Diese Gottheit mit Falkenkopf steht mit Buto in Verbindung, der alten Hauptstadt des Nil-Deltas in Ägypten vor der Vereinigung von Unter- und Oberägypten. Horus von Pe im südlichen Pendant ist der schakalenköpfige Horus von Nekhen, der alten Hierakonpolis (die heutige Stadt Kawm al-Ahmar). Diese beiden Götter sind als die 'Seelen' ihrer jeweiligen Städte bekannt. Sie symbolisieren die prädynastischen Herrscher dieser Gebiete und fungieren als schützende Ahnen des Königs. Die beiden Götter waren besonders mit der Krönung und den Jubiläen des Königs verbunden, in ihrer Rolle als Wächter der göttlichen Königschaft.Die Figuren werden traditionell kniend auf einem Knie gezeigt, mit einem Arm erhoben und dem anderen über der Brust gekreuzt. Es ist wahrscheinlich, dass diese ungewöhnliche Pose Teil eines rituellen Tanzes ist.
Zustand: Guter Zustand, original, unversehrt.
Hinweise:
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an kulturellem Eigentum erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass notwendige Genehmigungen, wie eine Ausfuhrlizenz, arrangiert werden; er wird den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Nach spanischem Recht unterliegen Gegenstände, die außerhalb der Europäischen Union versendet werden, Exportsteuern und werden der Rechnung hinzugefügt, auf Kosten des Käufers. Diese Exportgebühren sind am Endpreis der Versteigerung festgelegt, und der Steuersatz wird nicht direkt auf den Gesamtwert des zu exportierenden Objekts angewendet; vielmehr werden die unterschiedlichen Prozentwerte anteilig darauf angewendet:
- Bis 6.000 Euro: 5%.
- Von 6.001 bis 60.000 Euro: 10%
Dieses Antragsverfahren für eine Exportgenehmigung kann maximal einen Monat dauern.
#ExclusiveCabinetofCuriosities
Der Verkäufer stellt sich vor
Wandrelief eines Tempels oder einer Kapelle
mit zwei Göttern Horus von Pe
- ein sehr seltener Gott, es ist nicht leicht, diese Darstellung in Privatbesitz oder in Museumsobjekten zu finden -
Altes Ägypten, 25. bis 26. Dynastie, 747–525 v. Chr.
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Größe: groß 59 cm, Höhe 18,5 cm, Dicke 7,5 cm, ohne Ständer.
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Moderner Metallständer inklusive.
Diese Gottheit mit Falkenkopf steht mit Buto in Verbindung, der alten Hauptstadt des Nil-Deltas in Ägypten vor der Vereinigung von Unter- und Oberägypten. Horus von Pe im südlichen Pendant ist der schakalenköpfige Horus von Nekhen, der alten Hierakonpolis (die heutige Stadt Kawm al-Ahmar). Diese beiden Götter sind als die 'Seelen' ihrer jeweiligen Städte bekannt. Sie symbolisieren die prädynastischen Herrscher dieser Gebiete und fungieren als schützende Ahnen des Königs. Die beiden Götter waren besonders mit der Krönung und den Jubiläen des Königs verbunden, in ihrer Rolle als Wächter der göttlichen Königschaft.Die Figuren werden traditionell kniend auf einem Knie gezeigt, mit einem Arm erhoben und dem anderen über der Brust gekreuzt. Es ist wahrscheinlich, dass diese ungewöhnliche Pose Teil eines rituellen Tanzes ist.
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Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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