islamisch Steinöllampe - 7 cm






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Islamische Steine-Öllampe, 10.–12. Jahrhundert n. Chr., Maße 7 cm hoch, 5 cm breit, 12 cm tief, aus belgischer Privatsammlung 1980 erworben, authentisch Original, mit Echtheitszertifikat.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Wundervolle Stein-Islamische Öllampe aus dem 10. bis 12. Jahrhundert n. Chr.
Erworben aus einer privaten belgischen Sammlung in den 80er Jahren.
-Das Stück umfasst ein Echtheitszertifikat.
Der Verkäufer kann belegen, dass das Los rechtmäßig erworben wurde. Wichtige Information. Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, dieses Los zu versenden. Der Verkäufer wird dafür sorgen, dass alle notwendigen Genehmigungen eingeholt werden; Dieser Prozess kann zwischen 2 und 4 Wochen dauern.
WICHTIG: Aufgrund der neuen Exportgesetze für archäologische Stücke haben wir beschlossen, außerhalb des europäischen Territoriums für folgende Länder KEINEN VERKAUF MEHR DURCHzuführen: SCHWEIZ UND VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA.
Für andere Bestimmungsorte außerhalb des europäischen Territoriums werden alle unsere Artikel erst nach Erhalt einer definitiven EXPORTLIZENZ durch das Ministerium für Kultur Spaniens versendet. Wir informieren unsere Kunden, dass dies 4–8 Wochen dauern kann. Nach spanischem Recht unterliegen Gegenstände, die außerhalb der Europäischen Union versendet werden, Exportsteuern. Die Steuern werden der Rechnung addiert, zu Lasten des Käufers. Diese Exportgebühren richten sich nach dem endgültigen Auktionserlös; der Steuersatz wird nicht direkt auf den Gesamtwert des zu exportierenden Gegenstands angewendet, sondern in prozentualen Anteilen darauf.
Bis 6.000 Euro: 5%. / Von 6.001 bis 60.000 Euro: 10 %.
Bitte beachten Sie, dass für Fernziele (Asien, Naher Osten usw.) zusätzliche Versandkosten anfallen.
Wundervolle Stein-Islamische Öllampe aus dem 10. bis 12. Jahrhundert n. Chr.
Erworben aus einer privaten belgischen Sammlung in den 80er Jahren.
-Das Stück umfasst ein Echtheitszertifikat.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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