Römisches Reich Knochen Armband. Ø 3,7 cm. 1.–2. Jahrhundert n. Chr. (Ohne mindestpreis)






Verfügt über fast 30 Jahre Erfahrung und moderierte mehrere Online-Kunstforschungsgruppen.
Käuferschutz auf Catawiki
Ihre Zahlung wird von uns sicher verwahrt, bis Sie Ihr Objekt erhalten.Details ansehen
Trustpilot 4.4 | 138578 Bewertungen
Auf Trustpilot als hervorragend bewertet.
Antik-Römisches Armband aus Knochen aus dem 1. bis 2. Jahrhundert n. Chr., Durchmesser max. 3,7 cm, in gutem Originalzustand und Provenienz aus einer französischen Privatkollektion (1970–1980).
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Armreif
Römisches Reich, 1. bis 2. Jahrhundert n. Chr.
Knochen
Durchmesser max. 3,7 cm.
ZUSTAND: Guter Zustand, Originalzustand, siehe Fotos.
HERKUNFT: Privatsammlung, Frankreich, 1970–1980. Erworben auf dem französischen Kunstmarkt.
Der Verkäufer stellt sich vor
Armreif
Römisches Reich, 1. bis 2. Jahrhundert n. Chr.
Knochen
Durchmesser max. 3,7 cm.
ZUSTAND: Guter Zustand, Originalzustand, siehe Fotos.
HERKUNFT: Privatsammlung, Frankreich, 1970–1980. Erworben auf dem französischen Kunstmarkt.
Der Verkäufer stellt sich vor
Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.
