Römisches Reich - Römische Glasflasche - 1. bis 3. Jahrhundert n. Chr. (Ohne mindestpreis)






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Römische Glasflasche aus dem 1. bis 3. Jh. n. Chr., in gutem Zustand mit Restaurierung, Höhe 15,4 cm, Durchmesser 7,6 cm, Herkunft Frankreich über Galerie/Antiquaire, 2025 erworben.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Römische Glasflasche. Bauch abgeflacht, Boden konkav, hoher Hals gerade und eine nach außen gerichtete, abgeflachte Lippe.
Diese Flasche gehörtet vermutlich zu einem Geschirrservice.
Das Glas ist teilweise von einer irisierenden, krustigen Schicht bedeckt, die durch die im Laufe der Jahrhunderte verursachte Oxidation entstanden ist.
Römische Epoche, 1.–3. Jahrhundert n. Chr.
Maße: Höhe 15,4 cm x Durchmesser 7,6 cm.
Restaurierung.
Provenienz: Frankreich, Étude V.L.M.
Frühere Provenienz: französische Privatkollektion
Der Verkäufer kann nachweisen, dass der Lot legal erworben wurde; Provenienzerklärung von Catawiki eingesehen.
Wichtige Information: Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, diesen Posten zu verkaufen bzw. zu exportieren.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass die erforderlichen Genehmigungen, wie eine Exportlizenz, organisiert werden. (Pass für Kulturgut)
Der Verkäufer wird den Käufer über seinen Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Alle Gegenstände des Verkäufers werden mit einer Versicherung in Höhe des Kaufpreises versendet und von einem illustrierten Beschreibungsdokument begleitet, das die Provenienz angibt.
Der Verkäufer stellt sich vor
Römische Glasflasche. Bauch abgeflacht, Boden konkav, hoher Hals gerade und eine nach außen gerichtete, abgeflachte Lippe.
Diese Flasche gehörtet vermutlich zu einem Geschirrservice.
Das Glas ist teilweise von einer irisierenden, krustigen Schicht bedeckt, die durch die im Laufe der Jahrhunderte verursachte Oxidation entstanden ist.
Römische Epoche, 1.–3. Jahrhundert n. Chr.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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