Römisches Reich Bronze Kniebrosche - 32 mm (Ohne mindestpreis)





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Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine sehr gut erhaltene antike römische Bronzen-Kniebrosche, komplett mit Stift und auf etwa das 2. Jh. n. Chr. datiert.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien von 'AA' im Rahmen einer privaten europäischen Sammlung erworben, die auf die Zeit vor den 1990er-Jahren datiert.
Der Verkäufer versichert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie eine Exportlizenz, falls notwendig, arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als einige Tage dauern sollte.
Alle Lose, für die am Zoll im Bestimmungsland gegebenenfalls zusätzliche Gebühren anfallen, werden vom Käufer getragen, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei längeren Prüfungen der Bearbeitung Verzögerungen zu vermeiden.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt in Kontakt zu bleiben, um eine reibungslose Lieferung sicherzustellen.
Der Verkäufer stellt sich vor
Eine sehr gut erhaltene antike römische Bronzen-Kniebrosche, komplett mit Stift und auf etwa das 2. Jh. n. Chr. datiert.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien von 'AA' im Rahmen einer privaten europäischen Sammlung erworben, die auf die Zeit vor den 1990er-Jahren datiert.
Der Verkäufer versichert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie eine Exportlizenz, falls notwendig, arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als einige Tage dauern sollte.
Alle Lose, für die am Zoll im Bestimmungsland gegebenenfalls zusätzliche Gebühren anfallen, werden vom Käufer getragen, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei längeren Prüfungen der Bearbeitung Verzögerungen zu vermeiden.
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