Römisches Reich Pflaster Wandfresko mit fliegendem Vogel






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Antikes römisches Wandfresko aus Gips mit dem Titel Wall Fresco with Flying Bird, datiert auf ca. 1.–2. Jahrhundert n. Chr., in ausgezeichnetem Zustand, Maße 14,6 cm × 17,5 cm (ohne Rahmen), eingefasst in einen Holzkastenrahmen, mit Ständer und Echtheitszertifikat.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Wandfresko auf dunkelrotem Hintergrund, das einen fliegenden Vogel über einen Ast zeigt. In einem Holzkastenrahmen eingefasst.
Größe: 14,6 cm x 17,5 cm - 5 3/4 x 6 3/4 Zoll (ohne Rahmen)
Material: Putz
Kultur: Romisch, ca. 1.–2. Jh. n. Chr.
Zustand: Teil eines größeren Freskos
Displayständer inklusive
Provenienz: Ehemaliges britisches Eigentum von Herrn Q.S., erworben auf dem Londoner Kunstmarkt in den 1980er Jahren.
Der Verkäufer garantiert, dass dieser Gegenstand rechtmäßig erworben wurde und rechtmäßig exportiert wird; die entsprechenden Dokumente wurden Catawiki vorgelegt.
Für diesen Gegenstand ist innerhalb der EU keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.
Der Verkäufer wird den Käufer informieren, falls außerhalb der EU eine britische Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist
Weltweiter Versand per Einschreiben.
Kommt mit einem Echtheitszertifikat
Hinweis: Importzölle können bei Sendungen in Länder außerhalb Großbritanniens anfallen.
Hinweis: Wir können nicht nach Griechenland und Zypern versenden.
Wandfresko auf dunkelrotem Hintergrund, das einen fliegenden Vogel über einen Ast zeigt. In einem Holzkastenrahmen eingefasst.
Größe: 14,6 cm x 17,5 cm - 5 3/4 x 6 3/4 Zoll (ohne Rahmen)
Material: Putz
Kultur: Romisch, ca. 1.–2. Jh. n. Chr.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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