Römisches Reich Knochen Puppe






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Eine antike römische Knochenpuppe, ca. 2.–3. Jh. n. Chr., ca. 12,7 cm hoch, mit langem Gewand und Halskette, Haar im hohen Chignon; hervorragender Zustand mit teilweise Rückenschaden, Standfuß inklusive.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Mit langem Gewand, einer Halskette, das Haar nach hinten zu einem hohen Chignon frisiert. Exquisite Details.
Größe: 12,7 cm Hoch - 5 Zoll
Material: Knochen
Kultur: Römerzeit, ca. 2. bis 3. Jh. n. Chr.
Zustand: Teilweise Beschädigung an der Rückseite
Display-Stand inklusive
Provenienz: mit May Department Stores Company, Missouri, seit Januar 1965; mit The Hecht Company, Washington DC, 1972.
Lloyd- und Jeanne Raport Collection, erworben von den oben genannten, 28. März 1972. Aufgeführt in einer Bewertung vom 18. April 1972.
Ex Bonham's Auction, Los 272.
Der Verkäufer garantiert, dass dieser Gegenstand rechtmäßig erworben wurde und rechtmäßig exportiert wird; dazugehörige Unterlagen wurden von Catawiki eingesehen.
Dieses Objekt benötigt innerhalb der EU keine Ausfuhrlizenz.
Der Verkäufer wird den Käufer informieren, falls außerhalb der EU eine britische Ausfuhrlizenz erforderlich ist.
Weltweiter Versand per Einschreiben.
Mit Echtheitszertifikat.
Hinweis: Importzölle können für Bestellungen anfallen, die in Länder außerhalb Großbritanniens versendet werden.
Hinweis: Wir können nicht nach Griechenland und Zypern versenden.
Mit langem Gewand, einer Halskette, das Haar nach hinten zu einem hohen Chignon frisiert. Exquisite Details.
Größe: 12,7 cm Hoch - 5 Zoll
Material: Knochen
Kultur: Römerzeit, ca. 2. bis 3. Jh. n. Chr.
Zustand: Teilweise Beschädigung an der Rückseite
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Provenienz: mit May Department Stores Company, Missouri, seit Januar 1965; mit The Hecht Company, Washington DC, 1972.
Lloyd- und Jeanne Raport Collection, erworben von den oben genannten, 28. März 1972. Aufgeführt in einer Bewertung vom 18. April 1972.
Ex Bonham's Auction, Los 272.
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Details
Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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