Römisches Reich Bronze Verzierte Eimerhalterung - 52 mm (Ohne mindestpreis)






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Römische Bronze dekorierte Becherhalter aus dem 1. Jh. n. Chr., 52 mm hoch, 16 mm breit und 48 mm tief, sehr guter Zustand, 2026 in London von einem Händler auf einer Messe erworben, Teil einer privaten europäischen Sammlung vor 1990, Authentizität original/official.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein antiker, bronzener Eimergriff aus dem Römischen Reich in sehr gutem Zustand, mit gut sichtbarer Verzierung und datiert auf etwa das 1. Jahrhundert n. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien von 'AA' erworben, im Rahmen einer privaten europäischen Sammlung, die bis in die frühen 1990er Jahre reicht.
Die Provenienzangabe wurde von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie etwa eine Ausfuhrgenehmigung, falls erforderlich, arrangiert werden, und informiert den Käufer über den Status, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Alle Lose, für die zusätzliche Gebühren beim Zoll im Bestimmungsland anfallen, sofern vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers; es obliegt dem Käufer, sich mit dem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei längeren Bearbeitungszeiten.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit dem Zollamt in Kontakt zu stehen, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
Der Verkäufer stellt sich vor
Ein antiker, bronzener Eimergriff aus dem Römischen Reich in sehr gutem Zustand, mit gut sichtbarer Verzierung und datiert auf etwa das 1. Jahrhundert n. Chr.
Objekt im Jahr 2026 in London, Großbritannien von 'AA' erworben, im Rahmen einer privaten europäischen Sammlung, die bis in die frühen 1990er Jahre reicht.
Die Provenienzangabe wurde von Catawiki eingesehen.
Der Verkäufer sorgt dafür, dass alle erforderlichen Genehmigungen, wie etwa eine Ausfuhrgenehmigung, falls erforderlich, arrangiert werden, und informiert den Käufer über den Status, falls dies mehr als ein paar Tage dauert.
Alle Lose, für die zusätzliche Gebühren beim Zoll im Bestimmungsland anfallen, sofern vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers; es obliegt dem Käufer, sich mit dem Zollamt in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. bei längeren Bearbeitungszeiten.
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