Bronzezeit Bronze Widerhaken-Pfeilspitzen - 60 mm (Ohne mindestpreis)






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Drei Pfeilspitzen mit Dorn aus der Bronzezeit, in gutem Zustand, aus Bronze, ca. 1000 v. Chr., Abmessungen 60 × 7 × 16 mm.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Agroup of drei good condition Ancient Bronze Age Bronze Arrowheads, Barbed type, all dating to about 1000 B.C.
Objekt erworben 2026 in London, UK von 'AA' als Teil einer Private European Collection dating to the pre- 1990s.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienz-Erklärung von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie eine Ausfuhrgenehmigung, falls nötig, arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage in Anspruch nimmt.
Alle Lose, die bei der Zollbehörde im Bestimmungsland zusätzlichen Gebühren unterliegen, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. falls es zu einer längeren Bearbeitung kommt.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, mit seinem Zollamt Kontakt aufzunehmen, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
Der Verkäufer stellt sich vor
Agroup of drei good condition Ancient Bronze Age Bronze Arrowheads, Barbed type, all dating to about 1000 B.C.
Objekt erworben 2026 in London, UK von 'AA' als Teil einer Private European Collection dating to the pre- 1990s.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienz-Erklärung von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird sicherstellen, dass alle notwendigen Genehmigungen, wie eine Ausfuhrgenehmigung, falls nötig, arrangiert werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies mehr als ein paar Tage in Anspruch nimmt.
Alle Lose, die bei der Zollbehörde im Bestimmungsland zusätzlichen Gebühren unterliegen, falls vorhanden, gehen zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sein Zollamt zu kontaktieren, um Gebühren zu zahlen und den Gegenstand freizugeben bzw. falls es zu einer längeren Bearbeitung kommt.
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