Bronzezeit Bronze Arrowhead - 150 mm (Ohne mindestpreis)






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Eine ausgezeichnete Pfeilspitze aus der Bronzezeit, etwa 800 v. Chr., mit den Maßen 150 mm Höhe, 9 mm Breite und 23 mm Tiefe.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Ein exzellent erhaltenes antikes Pfeilspitz aus Bronze aus der Bronzezeit, datiert auf etwa 800 v. Chr.
Objekt 2026 in London, Großbritannien von 'AA' erworben, als Teil einer privaten europäischen Sammlung, vor den 1990er Jahren datiert.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass bei Bedarf alle notwendigen Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrgenehmigung, beschafft werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als ein paar Tage dauert.
Alle Lose, die bei der Zollstelle im Bestimmungsland gegebenenfalls zu zusätzlichen Gebühren führen, gehen zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seiner Zollstelle in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu bezahlen und den Gegenstand freizugeben oder bei längeren Prüfungen zu klären.
Es liegt in der Verantwortung des Käufers, den Kontakt zur Zollstelle aufrechtzuerhalten, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten.
Der Verkäufer stellt sich vor
Ein exzellent erhaltenes antikes Pfeilspitz aus Bronze aus der Bronzezeit, datiert auf etwa 800 v. Chr.
Objekt 2026 in London, Großbritannien von 'AA' erworben, als Teil einer privaten europäischen Sammlung, vor den 1990er Jahren datiert.
Der Verkäufer garantiert, dass er dieses Stück gemäß allen nationalen und internationalen Gesetzen zum Eigentum an Kulturgut erworben hat. Provenienzangabe von Catawiki gesehen.
Der Verkäufer wird dafür Sorge tragen, dass bei Bedarf alle notwendigen Genehmigungen, wie z. B. eine Ausfuhrgenehmigung, beschafft werden, und den Käufer über den Status informieren, falls dies länger als ein paar Tage dauert.
Alle Lose, die bei der Zollstelle im Bestimmungsland gegebenenfalls zu zusätzlichen Gebühren führen, gehen zu Lasten des Käufers, und es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich mit seiner Zollstelle in Verbindung zu setzen, um Gebühren zu bezahlen und den Gegenstand freizugeben oder bei längeren Prüfungen zu klären.
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