Römisches Reich Stein Votivaltar mit der Inschrift 'IVLI / ANVS / VSLM' - 29 cm






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Römische Antike Stein-Votiv Ara mit der Inschrift IVLI / ANVS / VSLM, dat 2. bis 3. Jahrhundert n. Chr. datiert, in gutem Zustand, 29 cm hoch und 23,5 cm breit, aus einer österreichischen Privatsammlung erworben, mit Echtheitszertifikat und Ausfuhrgenehmigung.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
GEGENSTAND: Votivaltar (ara) mit der Inschrift 'IVLI / ANVS / VSLM'
MATERIAL: Knochen
KULTUR: Römisch
ZEITRAUM: 2. – 3. Jahrhundert n. Chr.
ABMESSUNGEN: 290 mm × 235 mm × 125 mm
ZUSTAND: Gut erhalten
URSPRUNG: Aus österreichischer Privatsammlung, erworben zwischen den 1970er und 1990er Jahren
Dieser Stein-Votivaltar (ara) stellt ein klassisches Beispiel persönlicher religiöser Hingabe aus der römischen Kaiserzeit dar. Üblicherweise aus Kalkstein, Sandstein oder Marmor gehauen, verfügen diese Miniatur- oder mittelgroßen Steinaltäre über eine geformte Gesimsleiste am oberen Rand — oft gestaltet mit pufferartigen Bogenseglingen (Pulvini) — und einen zentralen Fokus (Focus) zum Entzünden von Räucherwerk oder kleinen Opfern — sowie eine flache zentrale Platte (Dado), die für epigraphische Texte reserviert ist. Die Inschrift IVLI / ANVS / VSLM nennt den Dedikatorennamen, Iulianus (Julian), gefolgt von einer der allgegenwärtigsten formelhaften Abkürzungen in der römischen Epigraphik.
Die Abkürzung V·S·L·M steht für die lateinische Phrase Votum Solvit Libens Merito und bedeutet: 'er hat sein Gelübde freiwillig und redlich erfüllt'. In der antiken römischen Religion basierte das Verhältnis zwischen sterblichen Bitte-Bittstellern und den Göttern auf einem vertraglichen Prinzip, bekannt als do ut des ('ich gebe, damit du gibst'). Ein Verehrer wie Iulianus würde ein formelles Gelübde (Votum) gegenüber einer Gottheit ablegen und versprechen, einen Altar zu errichten, wenn der Gott eine bestimmte Bitte gewährt — etwa Genesung von einer Krankheit, sichere Reise, Geschäftserfolg oder Schutz während des Militärdienstes. Sobald der Gefallen gewährt wurde, entbindet die öffentliche Beauftragung und Widmung des Steinaltars diese spirituelle Schuld.
Mit Echtheitszertifikat und Ausfuhrgenehmigung
Der Verkäufer stellt sich vor
GEGENSTAND: Votivaltar (ara) mit der Inschrift 'IVLI / ANVS / VSLM'
MATERIAL: Knochen
KULTUR: Römisch
ZEITRAUM: 2. – 3. Jahrhundert n. Chr.
ABMESSUNGEN: 290 mm × 235 mm × 125 mm
ZUSTAND: Gut erhalten
URSPRUNG: Aus österreichischer Privatsammlung, erworben zwischen den 1970er und 1990er Jahren
Dieser Stein-Votivaltar (ara) stellt ein klassisches Beispiel persönlicher religiöser Hingabe aus der römischen Kaiserzeit dar. Üblicherweise aus Kalkstein, Sandstein oder Marmor gehauen, verfügen diese Miniatur- oder mittelgroßen Steinaltäre über eine geformte Gesimsleiste am oberen Rand — oft gestaltet mit pufferartigen Bogenseglingen (Pulvini) — und einen zentralen Fokus (Focus) zum Entzünden von Räucherwerk oder kleinen Opfern — sowie eine flache zentrale Platte (Dado), die für epigraphische Texte reserviert ist. Die Inschrift IVLI / ANVS / VSLM nennt den Dedikatorennamen, Iulianus (Julian), gefolgt von einer der allgegenwärtigsten formelhaften Abkürzungen in der römischen Epigraphik.
Die Abkürzung V·S·L·M steht für die lateinische Phrase Votum Solvit Libens Merito und bedeutet: 'er hat sein Gelübde freiwillig und redlich erfüllt'. In der antiken römischen Religion basierte das Verhältnis zwischen sterblichen Bitte-Bittstellern und den Göttern auf einem vertraglichen Prinzip, bekannt als do ut des ('ich gebe, damit du gibst'). Ein Verehrer wie Iulianus würde ein formelles Gelübde (Votum) gegenüber einer Gottheit ablegen und versprechen, einen Altar zu errichten, wenn der Gott eine bestimmte Bitte gewährt — etwa Genesung von einer Krankheit, sichere Reise, Geschäftserfolg oder Schutz während des Militärdienstes. Sobald der Gefallen gewährt wurde, entbindet die öffentliche Beauftragung und Widmung des Steinaltars diese spirituelle Schuld.
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Disclaimer
Der Verkäufer wurde von Catawiki über die Anforderungen an die Dokumentation informiert und garantiert Folgendes: - Das Objekt wurde rechtmäßig erworben. - Der Verkäufer hat das Recht, das Objekt zu verkaufen und/oder zu exportieren (sofern zutreffend). - Der Verkäufer wird die erforderlichen Herkunftsinformationen bereitstellen und die notwendigen Dokumente sowie Genehmigungen bzw. Lizenzen besorgen (soweit zutreffend und gemäß den örtlichen Gesetzen geboten). - Der Verkäufer wird den Käufer über etwaige Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen bzw. Lizenzen informieren. Mit der Abgabe eines Gebots erkennen Sie an, dass je nach Ihrem Wohnsitzland Importdokumente erforderlich sein können und die Beschaffung von Genehmigungen bzw. Lizenzen zu Verzögerungen bei der Lieferung Ihres Objekts führen kann.
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