Kasten - Schildkröte - Niederländisch-Indien





7 € | ||
|---|---|---|
5 € | ||
2 € | ||
Käuferschutz auf Catawiki
Ihre Zahlung wird von uns sicher verwahrt, bis Sie Ihr Objekt erhalten.Details ansehen
Trustpilot 4.4 | 139278 Bewertungen
Auf Trustpilot als hervorragend bewertet.
Antike Schildpaddelschmuckdose aus Indonesien (Nederlands-Indië), ca. 1910–1920 datiert, Maße 15 × 8 × 4 cm, Gewicht 93,4 g, in gutem gebrauchten Zustand mit geringen Alters-spuren; Deckel wird mit Druckknopf geöffnet und weist zwei Risse an beiden Seiten auf.
Vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung
Eine antike Schildpatt-Schnickschnackschachtel aus Indonesien während der Kolonialzeit, der ehemaligen niederländischen Kolonie Nederlands-Indië. Die Schachteln sind aus Schildpatt gefertigt und älter als 100 Jahre, aus den 1920er-Jahren.
Hinweis: Die Schachtel schließt mit einem Druckknopf, lässt sich aber leicht wieder öffnen, und der Deckel hat zwei Risse an beiden Seiten, siehe Fotos.
Abmessungen der Schnickschnackschachteln:
Länge: ca. 15 cm
Breite: ca. 8 cm
Tiefe: ca. 4 cm
Gewicht: 93,4 g
Eine antike Schildpatt-Schnickschnackschachtel aus Indonesien während der Kolonialzeit, der ehemaligen niederländischen Kolonie Nederlands-Indië. Die Schachteln sind aus Schildpatt gefertigt und älter als 100 Jahre, aus den 1920er-Jahren.
Hinweis: Die Schachtel schließt mit einem Druckknopf, lässt sich aber leicht wieder öffnen, und der Deckel hat zwei Risse an beiden Seiten, siehe Fotos.
Abmessungen der Schnickschnackschachteln:
Länge: ca. 15 cm
Breite: ca. 8 cm
Tiefe: ca. 4 cm
Gewicht: 93,4 g
Details
Disclaimer
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.
Bieter müssen sich bewusst sein, dass es in einigen Länder nicht erlaubt ist, Objekte von gefährdeten und anderweitig geschützten Arten zu importieren, auch wenn eine Herkunftsbescheinigung vorliegt. Durch Ihr Gebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Zollgesetzen und Vorschriften des eigenen Landes vertraut gemacht haben.

